Kartellrecht

Kartellamt erhält mehr Befugnisse

Die geplanten Änderungen im Kartellrecht stoßen in der deutschen Industrie auf heftige Kritik.

Kartellamt erhält mehr Befugnisse

Reuters Berlin

Die geplanten Änderungen im Kartellrecht stoßen in der deutschen Industrie auf heftige Kritik. „Es geht deutlich zu weit, wenn das Bundeskartellamt unabhängig von Kartellrechtsverstößen die Befugnis erhalten soll, Maßnahmen bis hin zur Entflechtung von Unternehmen vorzunehmen“, sagte der Präsident des Großhandelsverbandes BGA, Dirk Jandura. Dies wären zu starke Eingriffe in den Markt. Der Industrieverband DIHK warf dem von den Grünen geführten Wirtschaftsministerium vor, bestimmte Märkte offenbar zunehmend politisch steuern zu wollen. Die angedachten Maßnahmen seien in Europa ohne Beispiel.

Die Bonner Behörde soll dem Wirtschaftsministerium zufolge künftig bei verkrusteten Strukturen besser gegen ganze Branchen vorgehen können – etwa die Mineralölbranche. Ein entsprechender Gesetzentwurf – die elfte Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – soll noch im Dezember ins Kabinett. Im Umfeld des Ministeriums hieß es, viele Kartellrechtsexperten hielten die Novelle für nötig. Auch kleinere und wenig etablierte Firmen seien dafür.

Nach einer sogenannten Sektorenuntersuchung soll das Kartellamt auch Eingriffsrechte erhalten, um mehr Wettbewerb in schwierigen Märkten durchzusetzen. Die Überprüfung soll zeitlich auf maximal 18 Monate gestrafft werden. Als letztes Mittel soll die Zerschlagung von Konzernen eine Option sein.

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