Kartellamt verbietet Schlachthof-Deal von Tönnies
Kartellamt verbietet Schlachthof-Deal
von Tönnies
dpa-AFX Bonn
Die ostwestfälische Premium Food Group (früher Tönnies-Gruppe) darf die Schlachthöfe des niederländischen Schlachtkonzerns Vion nicht wie geplant übernehmen. Das Bundeskartellamt hat ihr untersagt, mehrere Unternehmen und Beteiligungen von der Vion GmbH und der Vion Beef B.V., insbesondere die Schlachthöfe in Buchloe, Crailsheim und Waldkraiburg, zu erwerben. Dies teilte die Wettbewerbsbehörde mit.
Die Übernahme der Vion-Standorte hätte die Marktposition „zum Nachteil der Landwirte und der verbleibenden kleineren Wettbewerber in den betroffenen Regionen bedenklich verstärkt“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Die Premium Food Group hätte neben ihrer bereits dominierenden Position in der Schlachtung und Verarbeitung von Schweinen in Deutschland auch bei Rindern eine Führungsposition erlangt.
Erzeuger könnten nicht mehr ausweichen
Zur Begründung hieß es weiter, die Übernahme würde die Ausweichmöglichkeiten der Erzeuger und Abnehmer verringern und so die Marktstellung des Konzerns erweitern. „Nachteile wären demnach auch bundesweit für Abnehmer von Schlachtprodukten entstanden.“ Der Beschluss des Kartellamtes ist bislang nicht rechtskräftig, gegen ihn kann Beschwerde eingelegt werden.
Die Premium Food Group reagierte enttäuscht auf die Entscheidung. „Diese Entscheidung ist ein harter Schlag für die Landwirtinnen und Landwirte in Süddeutschland, die seit Monaten auf eine klare Zukunftsentscheidung gehofft haben“, hieß es in einer Stellungnahme. Man prüfe nun die Begründung der Behörde und werde dann über mögliche Rechtsbehelfe entscheiden. Auch die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber bedauerte die Nachricht: „Dieser Schritt ist für mich absolut nicht nachvollziehbar.“