Pflichtangebot für Minderheitsaktionäre

Kassationshof muss Bollorés Einfluss bei Vivendi beurteilen

Juristischer Streit, ob die Bolloré-Gruppe de facto Vivendi kontrolliert oder nicht, geht in entscheidende Phase.

Kassationshof muss Bollorés Einfluss bei Vivendi beurteilen

Kassationshof muss Urteil zu Vivendis Aufspaltung fällen

Muss Bolloré-Gruppe Kleinaktionäre entschädigen?

wü Paris

Entscheidende Woche für Vivendi und Bolloré. Vor dem Kassationshof in Paris findet diesen Dienstag eine Anhörung zu der juristischen Auseinandersetzung über die Frage statt, ob die Bolloré-Gruppe de facto Vivendi kontrolliert oder nicht. Die finanziellen Auswirkungen des Urteils, das der Kassationshof relativ zeitnah verkünden will, dürften sich auf mindestrens 3 Mrd. Euro belaufen, möglicherweise sogar das Doppelte oder noch mehr. Denn dabei geht es um die Frage, ob die Gruppe von Vincent Bolloré Kleinaktionären wegen der Aufspaltung des Konzerns ein öffentliches Pflichtangebot machen muss oder nicht.

Die französische Börsenaufsicht Autorité des marchés financierss (AMF) hatte letztes Jahr entschieden, dass die Bolloré-Gruppe Vivendi nicht kontrolliere, da sie zwar fast 30% des Kapitals halte, aber nicht 50% der Stimmrechte oder mehr. Vivendi hatte sich deshalb Ende 2024 aufgespalten und die Sparten Canal+, Havas und Louis Hachette in London, Amsterdam und Paris an die Börse gebracht, ohne den Minderheitsaktionären ein Pflichtangebot zu machen. 

Kleinaktionäre erzürnt

Kleinaktionäre wie der aktivistische Fonds CIAM hatten dagegen aufbegehrt und sich an die AMF gewandt. Im April dann entschied ein Berufungsgericht in einem detaillierten, 38 Seiten langem Urteil, dass Bolloré sehr wohl Vivendi kontrolliere. Immerhin hat Vincent Bolloré seinen ältesten sohn Yannick 2018 zu seinem Nachfolger als Aufsichtsratschef gemacht und zwei weitere Söhne im Kontrollgremium installiert. Seine Gruppe hat ihren Einfluss und Anteil auf fast 30% ausgebaut, seit Bolloré 2012 bei Vivendi mit zunächst 5% eingestiegen ist. 

Der Generalanwalt des Kassationshofes soll laut Informationen von „Le Monde“ empfohlen haben, dass Bolloré den Kleinaktionären nichts zahlen soll. Ob die Richter des Kassationshofes dieser Empfehlung folgen oder nicht, muss sich jetzt zeigen.