Immobilienunternehmen

Landgericht Berlin weist Antrag auf Adler-Sonderprüfung zurück

Das Landgericht Berlin hat die von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger veranlasste Sonderprüfung von Adler Real Estate zurückgewiesen. Grund ist nach Firmenangaben die "Besorgnis der Befangenheit".

Landgericht Berlin weist Antrag auf Adler-Sonderprüfung zurück

Landgericht weist Antrag auf
Adler-Prüfung zurück

hek Frankfurt

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) ist mit ihrer Forderung nach einer Sonderprüfung des Immobilienunternehmens Adler Real Estate gescheitert. Das Berliner Landgericht habe den Antrag zurückgewiesen, teilt Adler mit. Grund sei "die Besorgnis der Befangenheit". Aufgrund personeller Verflechtungen zwischen der von der SdK beauftragten Kanzlei Reitze Wilken und der Schutzgemeinschaft sei keine objektive Prüfung gewährleistet. Es sei bekannt geworden, dass der SdK-Pressesprecher dem Sonderprüfungsteam angehören solle.

Darüber hinaus hat das Gericht laut Adler die Sonderprüfung insgesamt abgelehnt, so dass keine andere Kanzlei beauftragt werden könne. Die SdK wollte die Sonderprüfung gerichtlich durchsetzen, nachdem ein entsprechender Antrag auf der Hauptversammlung abgelehnt worden war. Die Zurückweisung war zu erwarten, weil die Muttergesellschaft Adler Real Estate 97% der Aktien hält. Inhaltlich ging es unter anderem um die Einflussnahme des Investors Cevdet Caner und die sogenannte Gerresheim-Transaktion, ein Immobilienprojekt in Düsseldorf. Diese Themen hatte auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG in ihrer Sonderprüfung untersucht.

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