Masterflex kassiert Niederlage vor OLG

Börsen-Zeitung, 17.6.2016 ab Düsseldorf - Die Vergangenheit holt Masterflex ein. In zweiter Instanz hat der Hersteller von Hightech-Schläuchen eine Niederlage vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im Zusammenhang mit dem 2012 vollzogenen...

Masterflex kassiert Niederlage vor OLG

ab Düsseldorf – Die Vergangenheit holt Masterflex ein. In zweiter Instanz hat der Hersteller von Hightech-Schläuchen eine Niederlage vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im Zusammenhang mit dem 2012 vollzogenen Verkauf der Clean Air Mobility GmbH (CAB) kassiert, wie das Unternehmen mitteilte. Anders als die Vorinstanz verurteilte das Gericht Masterflex zur Rückzahlung des Kaufpreises und eines Teils der Transaktionskosten nebst Verzinsung. Der Konzerngewinn werde dadurch im laufenden Turnus mit 0,6 Mill. Euro belastet, denn bilanziell vorgesorgt hatte Masterflex nur mit einer Rückstellung von 0,5 Mill. Euro. Masterflex könne dem Urteil nicht folgen und werde nach Prüfung der Urteilsbegründung entscheiden, ob Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt werden, wird weiter mitgeteilt.Das Unternehmen aus Gelsenkirchen hatte sich vor vier Jahren von den Gesellschaften CAB und Velodrive im Zuge eines Management Buy-out (MBO) getrennt. Ende 2012 gingen die Unternehmen insolvent und die Investoren, die beim MBO miteingestiegen waren, forderten den Kaufpreis von 1,7 Mill. Euro zurück.Sollte das Urteil Bestand haben, könnte das Dividendenversprechen, das der Firmenchef dieser Tage in der Hauptversammlung für 2016 abgab, womöglich wieder kassiert werden (vgl. BZ vom 16. Juni).