Insolvenz

Mecklenburg-Vorpommern muss nicht an Genting zahlen

Mecklenburg-Vorpommern muss einen 78 Mill. Euro-Kredit vorerst nicht an Genting auszahlen. Das Amtsgericht Schwerin wies einen Eilantrag der Mutter der insolventen MV Werften ab.

Mecklenburg-Vorpommern muss nicht an Genting zahlen

dpa-afx Schwerin

Etappensieg für das Land Mecklenburg-Vorpommern: Es muss einen 78 Mill.-Euro-Kredit an den Mutterkonzern der insolventen MV Werften, Genting Hongkong, vorerst nicht auszahlen. Das Landgericht Schwerin wies am Montag einen Eilantrag von Genting ab. Der Konzern habe nicht hinreichend darlegen können, dass er ohne die Auszahlung der 78 Mill. Euro in einer existenziellen Notlage sei. Um eine einstweilige Verfügung vor der Entscheidung in der Hauptsache zu erlangen, müsse eine solche existenzielle Notlage aber vorliegen.

Ob Genting gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegt, blieb zunächst offen. Bei einem Gerichtstermin am vorigen Dienstag hatte sich Genting auf das Vorliegen eines gültigen Kreditvertrags aus dem Juni 2021 berufen und auf Auszahlung bestanden.

Das Land hatte Genting Hongkong den Kredit gewährt, um eine für 2024/2025 prognostizierte Liquiditätslücke bei dem Konzern perspektivisch zu schließen. Genting meldete die Auszahlungsnotwendigkeit im Dezember 2021 an, weil bereits eine Liquiditätslücke klaffe. Der Tourismuskonzern Genting ist infolge der anhaltenden Corona-Pandemie mit seinem Kreuzfahrtgeschäft in Schwierigkeiten geraten. In Mecklenburg-Vorpommern ließ der Konzern Kreuzfahrtschiffe für den eigenen Bedarf bauen.

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