DZ Bank-Studie

Mittelstand hat bei ESG Nachholbedarf

Mittelständische Unternehmen in Deutschland haben einer Studie zufolge noch Nachholbedarf im Thema Nachhaltigkeit. Das gilt besonders für die Bauindustrie.

Mittelstand hat bei ESG Nachholbedarf

dpa-afx/kro Frankfurt

Mittelständische Unternehmen in Deutschland haben einer Studie zufolge Nachholbedarf im Thema Nachhaltigkeit. Nach einer am Donnerstag veröffentlichten Umfrage der DZ Bank unter 1000 Inhabern und Geschäftsführern von Mittelständlern haben die meisten Firmen zwar erste Maßnahmen ergriffen, um ihren Ressourcenverbrauch zu verringern. Anders sieht es den Angaben zufolge bei den Themen Gleichstellung und Nachhaltigkeit bei der Auswahl von Lieferanten aus.

Der Umfrage zufolge setzen 77% der Mittelständler auf Recycling und ein verbessertes Abfallmanagement, 76% treiben die Digitalisierung mit dem Ziel eines verringerten Ressourcenverbrauchs voran. Auch mit Energieeffizienz und Gebäudemanagement sowie mit Angeboten zur Gesundheitsförderung für Mitarbeiter befassen sich fast drei von vier Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von bis zu 129 Mill. Euro. Nur jeder zweite Mittelständler kümmert sich dagegen darum, die Gleichstellung im Unternehmen voranzutreiben. Mit 29% würden zudem „auffallend wenige“ Mittelständler angeben, bei der Auswahl ihrer Lieferanten auf Nachhaltigkeitskriterien zu achten.

Besonders gering sei dabei der Anteil in der Bauindustrie: Hier berücksichtigen laut der Umfrage bislang nur 20%, wie nachhaltig ihre Lieferanten aufgestellt sind. Gleichzeitig wird in der Branche am häufigsten mit zusätzlichen Kosten gerechnet, die durch die Maßnahmen für mehr Nachhaltigkeit entstehen. Vergleichsweise stark wird dagegen im Ernährungsgewerbe auf ESG-Aspekte bei der Lieferantenauswahl geachtet.

Altruismus und Eigennutz

Neben der eigenen Überzeugung ist es vor allem die Erwartung einer möglichen Einsparung von Energiekosten, die die Unternehmen dazu antreibt, sich mit dem Thema Nachhaltigkeit zu beschäftigen. Außerdem wollen die Firmen schon heute zukünftigen Anforderungen gerecht werden und auch attraktiver für eigene und externe Fachkräfte sein.

Zwar betrifft das Gesetz zur Einhaltung von Menschenrechten in internationalen Lieferketten direkt nur größere Unternehmen. Diese sind von 2023 an verpflichtet, auf Missstände beim Kauf von Produkten und Teilen aus dem Ausland zu reagieren und Abhilfe zu schaffen, wenn ihnen diese bekannt werden. Auch Umweltzerstörungen, die Leid bei Menschen erzeugen, und Korruption sind von dem Gesetz erfasst. Mittelbar können aber auch andere Firmen betroffen sein, etwa als Zulieferer eines in der gesetzlichen Verantwortung stehenden Unternehmens.

„Für die Unternehmen ist es fünf vor zwölf“, mahnte DZ-Bank-Firmenkundenvorstand Uwe Berghaus. „In den kommenden 15 Monaten müssen sie Abläufe schaffen, mit denen sie ihre Lieferanten prüfen und kontrollieren und im Ernstfall präventiv eingreifen.“