Musterverfahren gegen Porsche SE

Börsen-Zeitung, 16.7.2020 Reuters Frankfurt - Gegen den VW-Großaktionär Porsche SE (PSE) kann es auf Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) zu einer Musterklage auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Kapitalmarktinformation im Zusammenhang mit dem...

Musterverfahren gegen Porsche SE

Reuters Frankfurt – Gegen den VW-Großaktionär Porsche SE (PSE) kann es auf Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) zu einer Musterklage auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Kapitalmarktinformation im Zusammenhang mit dem Dieselskandal kommen. Das teilte die Anwaltskanzlei Nieding+Barth am Mittwoch mit. Sie hatte ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart, dem zufolge es zusätzlich zum schon gegen Volkswagen und die PSE laufenden Kapitalanlegermusterverfahren am OLG Braunschweig kein solches Verfahren gegen die Holding geben sollte, beim BGH angefochten. Auch die von den VW-Eignerfamilien Porsche und Piëch kontrollierte Holding hatte ein Musterverfahren angestrebt.Anleger werfen der PSE vor, sie habe im September 2015 bei Bekanntwerden des Dieselabgasskandals die Anleger zu spät über den Abgasbetrug bei VW informiert. Sie seien durch Kursverluste der PSE-Aktien geschädigt worden. Ein Mammutprozess über die Frage, ob der VW-Konzern und in dessen Gefolge auch sein Großaktionär gegen die Veröffentlichungspflicht verstieß, läuft seit September 2018 am OLG Braunschweig. Dort geht es um 1 700 Klagen gegen VW. In Stuttgart sind noch weitere rund 200 Anlegerklagen über Forderungen von knapp 920 Millionen Euro anhängig.