Musterverfahren gegen Volkswagen erst im April 2018

Börsen-Zeitung, 1.7.2017 md/dpa-afx Frankfurt - Das für Anfang 2018 geplante Musterverfahren von VW-Aktionären im Abgasskandal verzögert sich bis April nächsten Jahres. Der Senat habe die der Musterklägerin - der Sparkassen-Fondstochter Deka...

Musterverfahren gegen Volkswagen erst im April 2018

md/dpa-afx Frankfurt – Das für Anfang 2018 geplante Musterverfahren von VW-Aktionären im Abgasskandal verzögert sich bis April nächsten Jahres. Der Senat habe die der Musterklägerin – der Sparkassen-Fondstochter Deka Investment – gesetzte Frist zur Stellungnahme zu den Feststellungszielen auf deren Antrag um einen Monat bis Ende Juli verlängert, teilte das Oberlandesgericht Braunschweig mit. Damit habe der Zeitplan angepasst werden müssen: Am 9. April 2018 soll nun die mündliche Verhandlung beginnen. Die weiteren Kläger neben Deka sind Beigeladene des Musterverfahrens. Bisherigen Erkenntnissen zufolge geht es bei den knapp 1 500 Klagen um eine Schadenssumme von fast 2 Mrd. Euro.Darüber hinaus sind weitere Verfahren gegen die Volkswagen AG beim Landgericht Braunschweig anhängig. Das Gesamtvolumen der Schadenersatzklagen liegt inzwischen bei fast 9 Mrd. Euro.Die Anleger werfen VW vor, im September 2015 zu spät über die Abgasmanipulationen informiert zu haben. Volkswagen weist das zurück. Das Problem: Nach dem Bekanntwerden der gefälschten Stickoxidwerte waren die Kurse steil nach unten gerauscht; die Vorzugsaktien des Konzerns hatten zeitweise fast die Hälfte ihres Wertes seit dem Beginn der Krise verloren. Viele Anleger wollen sich nun ihre Verluste erstatten lassen.Echte Sammelklagen wie im US-Recht gibt es in Deutschland nicht. Ausnahme ist das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz; das KapMuG erlaubt für Konflikte im Kapitalmarktrecht – also beispielsweise zwischen Aktionären und Unternehmen – die Bündelung ähnlicher Ansprüche von Anlegern, die als Leitlinien herangezogen werden können.