Nach BGH-Urteil zahlt VW an Diesel-Kläger
ste Hamburg – Nach dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Diesel-Skandal von Volkswagen stellt der Autobauer Klägern Schadenersatz in Aussicht. “Insgesamt geht es um rund 50 000 Verfahren, in denen wir einen Vergleich anstreben”, teilte ein VW-Sprecher mit. In deutlich über der Hälfte der Verfahren befindet sich der Konzern den Angaben zufolge mit den Klägervertretern in Gesprächen über Einmalzahlungen. In gut 7 000 Fällen seien die Vergleichsverhandlungen abgeschlossen worden. Bei VW geht man davon aus, den Großteil der noch laufenden Verfahren bis Ende dieses Jahres im Einvernehmen mit den Klägern zu beenden. Gerechnet wird mit einer Annahmequote von rund 75 %.Der BGH hatte Ende Mai geurteilt, dass Volkswagen Käufern von Dieselfahrzeugen mit unzulässiger Abschalteinrichtung Schadenersatz zahlen muss. Das Verhalten des Autobauers stufte das höchste deutsche Zivilgericht mehr als viereinhalb Jahre nach Bekanntwerden der Abgasmanipulationen als sittenwidrig ein. In weiteren Urteilen hatte der BGH die Schadenersatzansprüche eingegrenzt. So müssen sich Käufer die Nutzung ihres jeweiligen Fahrzeugs anrechnen lassen. Kunden, die ihr Auto nach dem 22. September 2015 erwarben, als der Hersteller die Öffentlichkeit über Unregelmäßigkeiten bei der Software zur Abgasregelung von Dieselmotoren informierte, steht kein Schadenersatz zu.In den nun angestrebten außergerichtlichen Einigungen richtet sich die Höhe der Einmalzahlung nach verschiedenen Parametern wie Nutzungsersatz, Alter des Fahrzeugs und ursprünglicher Kaufpreis. Anders als beim Vergleich in der Musterfeststellungsklage lasse sich deshalb eine pauschale Höhe für bestimmte Modelle nicht nennen, so VW.Im Zuge der im April mit Verbraucherschützern erzielten Verständigung hatten sich die Wolfsburger verpflichtet, vergleichsberechtigten Diesel-Haltern bis zu 830 Mill. Euro zu zahlen. Inzwischen gibt es VW zufolge rund 244 000 Vergleichsschlüsse, die Abwicklung sei in über 95 % der Fälle abgeschlossen. Von 265 000 Vergleichsberechtigten hätten somit 92 % einen Vergleich angenommen. – Wertberichtigt Seite 6