Netzagentur senkt Förderung für Windräder
cru Düsseldorf – Die Windstromerzeuger müssen künftig mit geringeren Subventionen auskommen. Die Bundesnetzagentur kürzt die Förderung von Windenergieanlagen an Land um 2,4 % zum 1. Oktober 2017. Dies betreffe Anlagen, die noch unter den Bestandsschutz fallen und nicht durch Ausschreibungen ermittelt werden, teilte die Bonner Behörde am Mittwoch mit.Vor kurzem hatten zwei Windparkauktionen der Netzagentur für Aufsehen gesorgt: Bei der Onshore-Ausschreibung kamen nahezu ausschließlich kleinere Bürgerenergiegesellschaften zum Zuge, weil die Projekte den großen Konzernen wie Innogy oder Eon offenbar nicht lukrativ genug sind. Bei der Auktion für Meereswindparks erhielt zudem mit EnBW erstmals ein Bieter den Zuschlag, der keinerlei Subventionen in Form einer Einspeisevergütung verlangte.Grund für den Umschwung ist der wachsende Wettbewerb nebst technischen Fortschritten und Kostendegression. Für die Berechnung der Fördersätze ab 1. Oktober ist laut Netzagentur der Zubau von Mai 2016 bis April 2017 maßgeblich. Dieser habe im Betrachtungszeitraum bei 4 680 Megawatt gelegen. Da der Zubau oberhalb der angestrebten 3 500 Megawatt lag, greife die höchste im Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgesehene Degressionsstufe in Höhe von 2,4 %.Bewege sich der Zubau von Windenergieanlagen an Land nah am gesetzlichen Ausbaupfad, sei eine geringe Absenkung der Vergütungssätze vorgesehen. Diese Absenkung verstärke sich, falls der Zubau den Ausbaupfad deutlich überschreite. Eine merkliche Unterschreitung des Ausbaupfads würde dagegen dazu führen, dass die anzulegenden Werte konstant bleiben oder sogar angehoben werden.