Regulierung

Prüferkammer befürchtet mehr Konzentration

Die Reaktion des Gesetzgebers auf den Betrugsfall Wirecard beschleunigt aus Sicht der Prüferzunft die Konzentration im Prüfermarkt.

Prüferkammer befürchtet mehr Konzentration

swa Frankfurt

– Mit der rechtlichen Aufarbeitung des Wirecard-Skandals dürfte aus Sicht der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) die Konzentration im Markt deutlich zunehmen. WPK-Präsident Gerhard Ziegler hält das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) insgesamt nicht für zielführend. Nicht geklärt ist aus Sicht der Berufsvertreter nach wie vor, inwieweit die im Gesetzentwurf vorgesehenen Verschärfungen in der zivilrechtlichen Haftung zu einer Verbesserung der Prüfungsqualität beitragen können, sagt Ziegler im Pressegespräch.

Die Messlatte für die Prüfer werde immer höher gelegt. Es gebe jetzt schon Sorge, dass sich für bestimmte risikobehaftete Mandate keine Prüfer mehr finden lassen. An der Situation in Großbritannien lasse sich das bereits erkennen.

Ziegler begrüßt es, dass über das FISG mehr Transparenz in berufsaufsichtsrechtliche Verfahren kommt. Bislang darf weder die Apas als öffentliche Prüferaufsicht noch die WPK als selbstverwalteter Aufpasser Ross und Reiter nennen. Es wird also öffentlich nicht bekannt, gegen wen aus welchen Gründen Sanktionen verhängt wurden. Künftig wird es Apas und WPK ermöglicht, in Fällen von öffentlichem Interesse offenzulegen, ob ein Aufsichtsverfahren eingeleitet wurde, es andauert oder abgeschlossen ist. Der Sanktionsumfang kann dabei auch veröffentlicht werden. „Wir können damit zukünftig erstmals einen transparenten Beleg dafür erbringen, dass auch die selbstverwaltete Berufsaufsicht wirksam ist“, unterstreicht Ziegler.

Mit Sorgenfalten blicken die Wirtschaftsprüfer auf die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU. Hier hat die EU-Kommission Ende April einen Richtlinienvorschlag präsentiert, der den Zielen des europäischen Green Deal Rechnung trägt und laut WPK die nichtfinanzielle Berichterstattung der Finanzberichterstattung gleichsetzt. Die WPK hält es für kritisch, dass die Mitgliedstaaten ein Wahlrecht bekommen sollen, die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte einem anderen unabhängigen Prüfer wie Dekra oder TÜV neben dem Abschlussprüfer zu übertragen, sagt Ziegler. Diese Aufgabe sollte aus seiner Sicht in einer Hand beim Abschlussprüfer bleiben, zumal sich das Thema im Lagebericht abspiele.