Prüferaufsicht teilt Rügen aus

Börsen-Zeitung, 5.6.2018 swa Frankfurt - Die öffentliche Abschlussprüferaufsicht (APAS) hat in drei Fällen die Arbeit von Berufsvertretern bemängelt und Rügen verteilt. Eine davon mit Geldbuße in Höhe von 5 000 Euro, wie aus den Bekanntmachungen der...

Prüferaufsicht teilt Rügen aus

swa Frankfurt – Die öffentliche Abschlussprüferaufsicht (APAS) hat in drei Fällen die Arbeit von Berufsvertretern bemängelt und Rügen verteilt. Eine davon mit Geldbuße in Höhe von 5 000 Euro, wie aus den Bekanntmachungen der APAS hervorgeht. In dem Fall habe ein Prüfer einen Abschluss geprüft, obwohl ein Ausschlussgrund vorlag – das Mandat hatte einen zu hohen Anteil an den gesamten Einnahmen der Prüferpraxis. In zwei anderen jetzt veröffentlichten Fällen, wo jeweils zwei Prüfer betroffen sind, ist die Rüge der Aufsichtsstelle nicht mit einem Bußgeld verbunden. Bemängelt werden fehlerhafte Angaben des Ergebnisses je Aktie, was die Abschlussprüfer nicht beanstandet haben. Zudem geht es um fehlerhafte Angaben im Konzernanhang im Zusammenhang mit aufgegebenen Geschäftsbereichen und um eine fehlerhafte Kapitalflussrechnung. Ross und Reiter werden in der Darstellung der APAS nicht genannt. In der Aufsicht geht es um die Abschlussprüfung sogenannter Unternehmen von öffentlichem Interesse, also in der Regel Kapitalmarktunternehmen.