Razzia bei VW in Wolfsburg

Börsen-Zeitung, 4.12.2019 ste Hamburg - Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat am Dienstag Geschäftsräume von Volkswagen in Wolfsburg durchsucht. Die Maßnahme stehe im Kontext von Ermittlungen, die sich gegen Einzelbeschuldigte richteten und sich...

Razzia bei VW in Wolfsburg

ste Hamburg – Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat am Dienstag Geschäftsräume von Volkswagen in Wolfsburg durchsucht. Die Maßnahme stehe im Kontext von Ermittlungen, die sich gegen Einzelbeschuldigte richteten und sich auf Dieselfahrzeuge mit Motoren des Typs EA 288 bezögen, teilte der Autohersteller mit. Die den Vorwürfen zugrundeliegenden technischen Sachverhalte habe man den zuständigen Ermittlungs- und Zulassungsbehörden frühzeitig offengelegt.Der Autokonzern betonte weiter, man kooperiere mit der Staatsanwaltschaft, halte aber die Rechtsauffassung der Behörde und die daraus resultierenden Ermittlungen für unbegründet. Die Staatsanwaltschaft bestätigte die Durchsuchung, machte aber keine weiteren Angaben zu den Hintergründen. Die VW-Vorzugsaktie gab gestern um 0,3 % nach, während der Dax leicht zulegte.Bei dem Diesel-Aggregat vom Typ EA 288 handelt es sich um den Nachfolgemotor des EA-189-Motors, bei dem Regulierungsbehörden unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt hatten und der im Mittelpunkt der vor gut vier Jahren bekannt gewordenen Dieselabgasmanipulationen von VW steht.Ein VW-Sprecher sagte laut Reuters, bei Untersuchungen von Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 sei ein Ausfall des Dieselpartikelfilters simuliert worden. Dabei habe sich herausgestellt, dass das Diagnosesystem an Bord der Fahrzeuge einen solchen Ausfall nicht anzeige. Die Abgasgrenzwerte würden dennoch eingehalten. Es handele sich, so der Sprecher weiter, um keine Ermittlungen gegen das Unternehmen selbst, sondern gegen einzelne Personen “weit unterhalb des Vorstands”.Der Autohersteller hatte den EA-288-Motor seit Ende 2015 “sowohl VW-intern als auch extern umfassend untersucht”. Unzulässige Abschalteinrichtungen seien nicht festgestellt worden, auch nicht in Gestalt einer unzulässigen Zykluserkennung. Zu diesem Ergebnis sei, so VW, auch das Kraftfahrt-Bundesamt 2016 bei eigenen Messungen und Analysen gelangt, wie das Bundesverkehrsministerium am 12. September nochmals bestätigt habe.