Redcare Pharmacy profitiert von Sondereffekt
Redcare Pharmacy profitiert von Sondereffekt
Marktanteil ausgebaut – BGH-Urteil stützt Versandapotheken
ab Köln
Die Online-Apotheke Redcare Pharmacy, bekannt unter der Marke Shop Apotheke, hat im zweiten Quartal auch unter dem Strich schwarze Zahlen geschrieben. Grund dafür war ein Einmaleffekt von 14,2 Mill. Euro, wie die Versandapotheke anlässlich der Vorlage des Zwischenberichts mitteilte. Er stand im Zusammenhang mit der im April durchgeführten Wandelanleihetransaktion. Der Versandhändler hatte eine neue Anleihe emittiert und einen Teil der Erlöse zum Rückkauf einer ausstehenden Wandelanleihe verwendet. Entsprechend stand im zweiten Quartal netto ein Quartalsgewinn von 8,9 Mill. Euro zu Buche.
Doch auch operativ lief es rund. Die wichtigste Kennziffer, die bereinigte Marge auf das operative Ergebnis vor Abschreibungen (Ebitda), erreichte im Berichtsquartal 2,6% nach 1,3% im Vorquartal und das, obwohl die Marketinganstrengungen für das E-Rezept nochmals verstärkt wurden. Der Erfolg kann sich sehen lassen, hat die Versandapotheke ihre Marktanteile nach eigenen Angaben doch überall ausgebaut – allen voran in Deutschland und Italien. In Deutschland bringt es Redcare Pharmacy im Geschäft mit verschreibungspflichtigen Arzneien (Rx) demnach auf einen Anteil von 0,87%. Der relevante Markt wird auf 55 Mrd. Euro taxiert.
Komplexe Regulatorik
Im Gesamtjahr strebt Redcare Pharmacy eine bereinigte Ebitda-Marge zwischen 2,0 und 2,5% an. Zugleich soll der Umsatz um mindestens 25% wachsen. Außerdem sollen die Erlöse mit verschreibungspflichtigen Medikamenten in Deutschland auf mehr als 500 Mill. Euro ausgebaut werden. Im ersten Halbjahr waren es 222 Mill. Euro.
Nachdem ein Analystenkommentar Anfang Juni Zweifel an der Tragfähigkeit des Geschäfts mit elektronischen Rezepten gesät hatte, zeigte sich CEO Olaf Heinrich verständnisvoll. Das regulatorische Umfeld sei kompliziert und nicht immer auf den ersten Blick nachvollziehbar. Die Analysten und Investoren könnten aber getrost davon ausgehen, dass das Management wisse, was es tue und vorausschauend agiere, beruhigte Heinrich. Die Zulassung der Cardlink-Lösung zum Einreichen von E-Rezepten hatte die Gematik kürzlich bis Januar 2027 verlängert.
Boni erlaubt
Erfreut zeigte sich der Vorstandschef über das jüngste BGH-Urteil, das die Rechtmäßigkeit von Boni auf verschreibungspflichtige Medikamente bestätigte. Das Urteil sei ähnlich wegweisend wie die Rechtsprechung 2016, als der EuGH die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneien in Deutschland kippte. Noch nicht geklärt ist allerdings, ob den Online-Apotheken nur direkte oder auch indirekte Boni in Form von Vouchern für künftige Bestellungen erlaubt sind. Das sei aber eher eine Vermarktungsfrage, sagte Heinrich. Auch in dieser Hinsicht sei Redcare Pharmacy auf alle Eventualitäten vorbereitet.