Reform der Strom- und Gasnetzregulierung geplant
Die Bundesnetzagentur hat eine Reform der Kosten- und Anreizregulierung im Strom- und Gassektor angestoßen. Die Bonner Behörde legte am Donnerstag ein Eckpunktepapier vor, das unter anderem eine Verkürzung der Regulierungsperiode von fünf auf drei Jahre, weniger Bürokratie durch mehr Standardisierung sowie neue Abschreibungsmöglichkeiten für die Betreiber von Gasnetzen vorsieht. Netzagentur-Präsident Klaus Müller sagte bei der Vorstellung der Vorschläge, diese würden nun zunächst ergebnisoffen mit der Energiebranche diskutiert. Spätestens Anfang 2026 sollen die Änderungen beschlossen sein – im Gasbereich möglichst schon früher.
"Die Entgeltregulierung hat sich über die Jahre zu einem dem Steuerrecht vergleichbaren Regelungsdickicht entwickelt", erläuterte Müller. Ziel der Reform sei, sie insgesamt schneller, einfacher und vor allem weniger bürokratisch zu machen. Der Regulierungschef verwies darauf, dass die Stromnetze für die Energiewende schneller ausgebaut und digitalisiert werden müssen. Bei den Gasnetzen gehe es hingegen teilweise um die Umrüstung auf Wasserstoff. Der andere Teil werde langfristig stillgelegt. Deshalb will die Bundesnetzagentur auch die Nutzungsdauer bei der Abschreibung verkürzen, damit sich die nötigen Investitionen noch amortisieren können. Außerdem sollen die Netzbetreiber Rückstellungen für die Kosten von absehbaren Stilllegungen bilden dürfen.
Höhere Entgelte für Gaskunden
Deshalb dürften Gaskunden durch die Reform auch mit höheren Netznutzungsgebühren zu rechnen haben, während die Regulierungsbehörde beim Strom nicht mit höheren Entgelten rechnet. Müller nannte als grobe Schätzung einen einstelligen Euro-Betrag pro Haushalt und Monat. Der genaue Anstieg hänge unter anderem davon ab, wie viel der heutigen Gaspipelines auf Wasserstoff umgerüstet werden könnten.
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Die Eckpunkte der Behörde beziehen sich im Stromsektor zunächst nur auf die Verteilnetzebene, in der der Investitionsbedarf bis 2030 auf einen niedrigen dreistelligen Mrd.-Euro-Bereich geschätzt wird. Für die vier Betreiber der deutschen Übertragungsnetze – also der Hoch- und Höchstspannungsleitungen – will die Regulierungsbehörde im Sommer einen eigenen Konsultationsprozess starten. Den Investitionsbedarf für diese Unternehmen schätzt die Netzagentur bis 2030 sogar auf einen höheren dreistelligen Mrd.-Euro-Bereich.
BDEW hält sich bedeckt
Der Energieverband BDEW hielt sich zu den Vorschlägen aus Bonn zunächst bedeckt. "Wir sehen auch, dass der Regulierungsrahmen mit Blick auf die Anforderungen der Energiewende optimiert werden sollte", erklärte Kerstin Andreae, die Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung. Es sei gut, dass dies in einem offenen und konstruktiven Dialog erfolgen solle. Näher auf die konkreten Eckpunkte ging sie aber nicht ein. Müller verwies darauf, dass klar sei, dass wohl nicht alle Unternehmen die Vorschläge positiv aufnehmen würden – weder die Verkürzung der Regulierungsperioden noch den Bürokratieabbau. Denn dieser müsse auch mit einem Abschied von der heute starken Einzelfallgerechtigkeit einhergehen.
Für die künftige Regulierung der Energienetze kann die Behörde bereits jetzt auf neue interne Strukturen zurückgreifen: Für die bundesweiten Netzzugänge und die Entgelt-Ermittlung ist ab sofort eine "Große Beschlusskammer" zuständig.