Regulierer moniert Kampfpreise der Post

Netzagentur mahnt wegen Rabatt für Werbebriefe ab

Regulierer moniert Kampfpreise der Post

wb Frankfurt – Die Bundesnetzagentur moniert, die Deutsche Post biete ihre “Impulspost” nicht kostendeckend und diskriminierend an. Der Regulierer hat das Bonner Unternehmen nach eigenen Angaben dazu verpflichtet, die Leistung von Juli 2016 an gesetzeskonform zu offerieren. Gerade auf dem wettbewerbsschwachen Briefmarkt sei es nicht zu rechtfertigen, dass alternativen Dienstleistern durch “Dumpingpreise” Kunden entzogen würden. Die Post will die Entscheidung prüfen und dann über mögliche juristische Schritte entscheiden.Unter Impulspost werden adressierte Werbebriefe verstanden, mit denen die Post Werbetreibenden die Möglichkeit geben wollte, Neukunden zu erheblich niedrigeren Preisen anzuschreiben als die Bestandsklientel. Mit 14 bzw. 24 Cent sollten die Entgelte zum Teil mehr als die Hälfte unter den Preisen für vergleichbare Werbebriefe liegen. Die Wettbewerbschancen anderer Anbieter würden durch solche Angebote erheblich beeinträchtigt.Die Prüfungen der Bundesnetzagentur haben einer Mitteilung zufolge eine deutliche Unterschreitung der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung gezeigt. Zugleich ergab die Untersuchung eine “unzulässige Bevorzugung” der Versender des Produkts. Mit der Impulspost wolle der Konzern Unternehmen, die bisher elektronische Medien genutzt haben, dafür gewinnen, zur Neukundenansprache Werbebriefe zu senden. Das Produkt wurde einzelnen Kunden versuchsweise angeboten und sollte von 2017 an allen zur Verfügung stehen.Die Post hatte sich im Verfahren darauf berufen, ihr Angebot sei Teil eines Werbemarkts, der physische und digitale Werbeformen umfasse. Auf einem solchen Markt verfüge sie aber nicht über eine marktbeherrschende Stellung und unterliege damit auch nicht der Kontrolle durch die Bundesnetzagentur.Laut Netzagentur bewegt sich der ehemalige Staatsmonopolist mit dem Angebot auf einem Markt für Geschäftskundenbriefe, auf dem er eine marktbeherrschende Stellung einnehme. Das Unternehmen unterliege damit auch bei Werbebriefen der postgesetzlichen Kontrolle und müsse als “Marktbeherrscher” in der Preisgestaltung Rücksicht auf Wettbewerber nehmen.