Bundeskartellamt

Rheinenergie-Kooperation nur unter Auflagen

Reuters Düsseldorf – Der Versorger Rheinenergie darf nach einer Entscheidung des Bundeskartellamts seine geplante strategische Verbindung mit der Eon-Tochter Westenergie nur unter Auflagen umsetzen. Rheinenergie müsse wesentliche Teile ihres...

Rheinenergie-Kooperation nur unter Auflagen

Reuters Düsseldorf – Der Versorger Rheinenergie darf nach einer Entscheidung des Bundeskartellamts seine geplante strategische Verbindung mit der Eon-Tochter Westenergie nur unter Auflagen umsetzen. Rheinenergie müsse wesentliche Teile ihres Heizstromgeschäftes abgeben, teilte das Kartellamt mit. Andernfalls drohten wettbewerbsrechtliche Probleme bei der Versorgung mit Heizstrom im Großraum Köln. Mit dem Verkauf könne eine neue Kraft im Wettbewerb in der Region entstehen.