Wohnungsenteignung

Rot-Grün-Rot setzt Expertenkommission ein

Zum Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne in Berlin will die neue rot-grün-rote Landesregierung in Berlin Expertise einholen. Erst 2023 könnten Eckpunkte für ein Gesetz kommen.

Rot-Grün-Rot setzt Expertenkommission ein

wf Berlin

Bevor in Berlin große Wohnungsunternehmen möglicherweise enteignet werden, soll eine Expertenkommission Expertise liefern. Die angehende Koalition der Berliner Landesregierung aus SPD, Grünen und Linken kündigte an, in in den ersten 100 Tagen die Kommission zu besetzen und zu beauftragen. Die Initiative des Volksbegehrens zur Vergesellschaftung werde in der Kommission vertreten sein, hieß es.

Damit reagiert die angehende Koalition auf den Volksentscheid von Ende September. Gut 56 % der Berliner hatten für die Enteignung großer Immobilienkonzerne mit mehr als 3000 Wohnungen wie Deutsche Wohnen, Vonovia oder Akelius – aber auch etablierter Wohnungsbaugenossenschaften – votiert, 39% dagegen. Betroffen sind 240000 Wohnungen. Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ schätzt die Entschädigungskosten auf 7,3 bis 13,7 Mrd. Euro. Die amtliche Schätzung avisiert Entschädigungskosten von 28,8 bis 36,0 Mrd. Euro zuzüglich Nebenkosten. Jährlich müsste das Land Berlin 100 bis 340 Mill. Euro dafür aufbringen.

Der Zeitplan der Koalitionäre sieht vor, dass die Kommission innerhalb eines Jahres Empfehlungen für das weitere Vorgehen erarbeitet. Der Senat werde auf dieser Basis entscheiden und 2023 „gegebenenfalls Eckpunkte für ein Vergesellschaftungsgesetz“ vorlegen, teilten die Parteien mit. Die Expertenkommission soll in einem ersten Schritt die rechtliche Lage prüfen und erst in einem zweiten Schritt weitere Aspekte untersuchen. Zunächst geht es darum, ob die Vergesellschaftung – so wie im Volksentscheid vorgesehen – verfassungskonform ist. Das Gremium soll rechtssichere Wege vorschlagen. Erst dann werden Empfehlungen für „wohnungswirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche und finanzpolitische Aspekte“ erarbeitet. Die Kommission wird von einer Geschäftsstelle unterstützt und soll Zwischenstände bekannt machen.