Rückendeckung für Markenhersteller

Börsen-Zeitung, 27.7.2017 swa Frankfurt - Im Streit über den Verkauf von Markenprodukten über das Internet hat der US-Kosmetikkonzern Coty Rückendeckung erhalten. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Nils Wahl, vertrat in seinen...

Rückendeckung für Markenhersteller

swa Frankfurt – Im Streit über den Verkauf von Markenprodukten über das Internet hat der US-Kosmetikkonzern Coty Rückendeckung erhalten. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Nils Wahl, vertrat in seinen Schlussanträgen die Einschätzung, dass ein Anbieter von Luxusartikeln seinen autorisierten Einzelhändlern untersagen darf, seine Produkte über Plattformen Dritter wie Amazon oder Ebay zu verkaufen.Coty liegt seit Jahren im Streit mit der Parfümerie Akzente, die deren Produkte über einen eigenen Onlineshop und über Amazon vertreibt. Dies will Coty unterbinden.Die Frage der kartellrechtlichen Zulässigkeit von Drittplattformverboten ist höchst umstritten, unterstreicht Carsten Dau, Anwalt der Kanzlei Osborne Clarke. Markenhersteller haben nach Meinung des Juristen ein elementares Interesse, die Qualität ihrer Vertriebskanäle durch qualitative Vorgaben zu kontrollieren. Es sei nicht einsichtig, warum ein Hersteller beim Vertrieb über das Internet Vertriebspraktiken dulden müsse, die er beim Verkauf über Ladengeschäfte untersagen könnte.