Rückschlag für Gazprom
Russlands Gazprom erleidet einen Rückschlag als Betreiber der politisch umstrittenen Gas-Pipeline Nord Stream durch die Ostsee: Das Europäische Gericht hat einen Teil der Gazprom-Lieferungen durch die Anschluss-Pipeline Opal in Deutschland für unzulässig erklärt – und gibt damit einer Klage Polens statt. cru Frankfurt – Polen hat im Streit mit Deutschland über russische Erdgaslieferungen einen juristischen Sieg errungen: Das Europäische Gericht hat einen Teil der Gaslieferungen des russischen Staatskonzerns nach Europa für unzulässig erklärt. Das Gericht gab am Dienstag einer Klage Polens statt, wonach eine 2016 erteilte Genehmigung der EU-Kommission zur Erhöhung der Gazprom-Lieferungen über die Pipeline Opal nicht rechtens ist. Opal transportiert russisches Gas aus der Ostseepipeline Nord Stream 1 von Deutschland nach Tschechien. Das Urteil kann vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten werden.Auf den laufenden Bau der umstrittenen zweiten Gasleitung Nord Stream 2, die ebenfalls Gazprom gehört, hat das Urteil nach Angaben des Betreiberunternehmens keine direkte Auswirkung. “Unser Projekt wird wie geplant umgesetzt. Uns fehlt nur die Baugenehmigung in Dänemark”, sagte ein Sprecher der Börsen-Zeitung.An der Finanzierung der 10 Mrd. Euro teuren Pipeline sind neben Gazprom auch Wintershall Dea, an der BASF 73 % hält, Österreichs OMV sowie der deutsche Energiekonzern Uniper, die britische Royal Dutch Shell und die französische Engie mit jeweils knapp 1 Mrd. Euro beteiligt. Politischer KonfliktHintergrund des EU-Urteils zu Opal ist letztlich doch der Konflikt über Nord Stream. Opal ist die Verlängerung der seit 2011 betriebenen Pipeline Nord Stream, die russisches Gas durch die Ostsee nach Europa transportiert. Opal leitet das Gas durch Deutschland nach Tschechien. Gazprom durfte zunächst zur Sicherung des Wettbewerbs nur die Hälfte der Opal-Kapazität nutzen. Mit dem Beschluss von 2016 erlaubte die EU-Kommission auf Antrag Bundesnetzagentur aber eine Ausweitung der Kapazität für Gazprom.Doch hat die EU-Kommission für die Opal-Pipeline nicht geprüft, welche Auswirkungen die Genehmigung auf die Versorgungssicherheit Polens habe, urteilten die Richter in Luxemburg. “Zudem werden in dem Beschluss von 2016 die umfassenderen Aspekte des Grundsatzes der Solidarität im Energiesektor nicht behandelt”, begründen die Richter. Der polnische Energieminister Krzysztof Tchorzewski erklärte: “Das Gericht hat sich unseren Argumenten angeschlossen.” Die EU-Kommission habe mit ihrer Entscheidung die Versorgung von Osteuropa gefährdet.Polen hatte schon den Bau von Nord Stream heftig kritisiert und lehnt sich auch gegen die Pipeline Nord Stream 2 auf, die gerade parallel zu der ersten Ostseeleitung entsteht. Hauptargumente der Regierung in Warschau: Die EU mache sich noch abhängiger von russischem Gas; und die bisherigen Transportrouten durch die Ukraine und Polen würden umgangen. Auch in anderen europäischen Ländern sowie den USA stoßen die Pläne auf Vorbehalte. Der US-Kongress bereitet derzeit Sanktionen gegen die Betreiber von Nord Stream 2 vor. Die Bundesregierung dagegen hat Nord Stream stets mitgetragen.