RWE siegt erneut gegen Oligarchen Lebedew
Der 2008 gescheiterte Einstieg in Russland hat für RWE kein böses Nachspiel: Nach dem Schiedsgericht in London wies nun auch das Landgericht Essen eine millionenschwere Schadenersatzklage des russischen Oligarchen Leonid Lebedew ab. Dem früheren Vorstandschef Jürgen Großmann, der persönlich ebenfalls verklagt worden war, droht dagegen ein weiteres Verfahren.ahe Düsseldorf – In dem seit Jahren andauernden Streit um die geplatzte Expansion auf den russischen Strommarkt hat der Energieversorger RWE einen weiteren Sieg gegen den Oligarchen Leonid Lebedew errungen. Das Landgericht Essen wies Schadenersatzforderungen von Lebedews Unternehmen Sintez von 674 Mill. Euro plus weiterer Kosten im dreistelligen Mill.-Euro-Bereich ab. Die Klage sei unzulässig, da es im Herbst 2010 bereits eine Entscheidung in dem Fall durch ein Londoner Schiedsgericht, den Court of International Arbitration (LCIA), gegeben habe, erklärte der Vorsitzende Richter der Zivilkammer, Volker Wrobel. Dieser Schiedsspruch sei auch in Deutschland anzuerkennen. Der LCIA hatte die Klage von Lebedew ebenfalls abgewiesen.RWE und Sintez hatten Anfang 2008 eine Partnerschaft vereinbart, um im Zuge der Energie-Privatisierungen in Russland gemeinsam den Kraftwerksbetreiber TGK-2 zu übernehmen. Sintez hatte das Stromunternehmen im März dann erworben, um es anschließend in ein Gemeinschaftsunternehmen mit RWE einzubringen. An diesem wollte der Essener Dax-Konzern ursprünglich eine knappe Mehrheit halten. Eine endgültige Einigung über die Umsetzung dieses Plans konnten beide Seiten dann allerdings nicht erzielen. Im September 2008 machte RWE schließlich einen Rückzieher und sagte die Transaktion wieder ab. Berufung ist noch möglichGanz zu Ende ist die Auseinandersetzung nach dem jetzigen Richterspruch allerdings immer noch nicht. Denn zum einen kann die Sintez-Gruppe gegen den Richterspruch noch beim Oberlandesgericht Hamm in Berufung gehen. Und zum anderen entschied das Landgericht, dass in dem Rechtsstreit eine Schadenersatzklage gegen den damaligen Vorstandsvorsitzenden von RWE, Jürgen Großmann, durchaus zulässig sei.Lebedew wollte vor dem Landgericht nämlich auch Geld von Großmann persönlich haben. Großmann war in dem Verfahren vor dem Londoner Schiedsgericht nicht persönlich verklagt worden, sondern war dort nur als Zeuge gehört worden. Das Landgericht stellte zugleich aber klar, dass damit noch keine Entscheidung über einen Schadenersatz gefallen, sondern lediglich eine prozessuale Vorfrage entschieden worden sei.Der RWE-Konzern, der in dem Fall unter anderem von der Kanzlei Hengeler Mueller vertreten worden war, wollte die Entscheidung im Fall Großmann nicht genauer kommentieren. “Nur so viel sei gesagt: Mit der Frage, ob tatsächlich Ansprüche gegen Herrn Dr. Großmann bestehen, hat das Gericht sich überhaupt noch nicht beschäftigt”, betonte eine Sprecherin. “Wir halten die klägerische Argumentation insoweit für völlig fernliegend.”Sollte Großmann nicht noch Berufung einlegen, würde das Verfahren gegen ihn unmittelbar vor dem Landgericht Essen fortgesetzt, kündigte das Gericht an. Ob es dann bei der Höhe der angekündigten Schadenersatzsumme bleibt, war zunächst unklar. Der Kläger-Anwalt Josef Nachmann zeigte sich mit dem errungenen Teilerfolg auf jeden Fall zufrieden. Großmann habe damals den Anschein erweckt, dass der Deal zu 100 % zustande kommen werde, und habe dann aus nicht nachvollziehbaren Gründen völlig überraschend einen Rückzieher gemacht, erklärte Nachmann noch einmal das Vorgehen von Lebedew gegen Großmann persönlich.Großmann hatte 2008 über Einladungen versucht, auch eine persönliche Verbindung zu Lebedew aufzubauen. In E-Mails hatte der frühere RWE-Chef Sintez zudem als “unseren Steigbügelhalter” auf dem Weg auf den russischen Markt bezeichnet. Sintez, so hatte Nachmann im Februar beim Prozessauftakt in Essen argumentiert, habe im Fall TGK-2 nichts unternommen, was nicht mit RWE und seinem damaligen Vorstandsvorsitzenden abgesprochen gewesen sei.—– Wertberichtigt Seite 6