DIESELABGASSKANDAL

Schadenersatz begrenzt

ste - Käufern von Volkswagen-Dieselautos, die nach Bekanntwerden der Abgasmanipulationen bei weltweit rund 11 Millionen Fahrzeugen im September 2015 erworben wurden, steht kein Schadenersatz durch den Fahrzeugbauer zu. Der Bundesgerichtshof (BGH)...

Schadenersatz begrenzt

ste – Käufern von Volkswagen-Dieselautos, die nach Bekanntwerden der Abgasmanipulationen bei weltweit rund 11 Millionen Fahrzeugen im September 2015 erworben wurden, steht kein Schadenersatz durch den Fahrzeugbauer zu. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies mit einem Urteil die Revision eines Kunden ab, der im August 2016 einen gebrauchten VW Touran gekauft hatte. Nach Einschätzung von VW ist der Fall aus Rheinland-Pfalz beispielhaft für noch etwa 10 000 offene Verfahren.Nachdem der Konzern die Unregelmäßigkeiten im September 2015 selbst eingeräumt habe, könne man nicht mehr von arglistiger Täuschung unwissender Kunden sprechen, begründete das oberste Zivilgericht seine Entscheidung. Der Wolfsburger Autobauer war am 22. September 2015 mit einer Ad-hoc-Mitteilung an die Aktionäre und einer Presseerklärung an die Öffentlichkeit gegangen.Das Verhalten von VW bis zur Aufdeckung der Manipulationen hatte der BGH Ende Mai als sittenwidrig bezeichnet und in einem ersten Urteil eine Schadenersatzpflicht gegenüber Käufern von manipulierten Dieselautos festgestellt (vgl. BZ vom 26. Mai). Wie der Autobauer damals erklärte, gibt es in Deutschland noch 60 000 Klagen, mit denen Dieselbesitzer Schadenersatz durchsetzen wollen.