Abgaseinrichtung

Schlappe für VW im Dieselskandal vor dem EU-Gerichtshof

Volkswagen kann sich nach Einschätzung des EU-Gerichtshofs nicht darauf berufen, dass das Kraftfahrt-Bundesamt eine Typengenehmigung für Autos erteilt hat, die eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut hatten.

Schlappe für VW im Dieselskandal vor dem EU-Gerichtshof

Schlappe für VW
im Dieselskandal

fed Frankfurt

Volkswagen hat in der gerichtlichen Saga im Nachgang der Diesel-Affäre eine Niederlage vor dem höchsten europäischen Gericht erlitten. Die Luxemburger Richter lehnten es in ihrem Urteil ab, der Argumentation des Wolfsburger Autobauers zu folgen, der sich auf einen „unvermeidbaren Verbotsirrtum“ berief – der sich also mit dem Hinweis verteidigte, er habe dem Urteil des Kraftfahrt-Bundesamts quasi blind vertraut.

Der EU-Gerichtshof hingegen befand für Recht, dass sich ein Automobilhersteller nicht dadurch von seiner Haftung für eine unzulässige Abschalteinrichtung befreien kann, nur weil für den Fahrzeugtyp von der zuständigen nationalen Behörde eine Genehmigung erteilt wurde. Eine solche EG-Typgenehmigung bedeute nämlich nicht automatisch, dass die nationale Behörde damit die Einschätzung des Herstellers zur Zulässigkeit der Abschalteinrichtung bestätigt habe. Auch stellte der Gerichtshof klar, dass die Haftung eines Autobauers sowohl gelte, wenn die unzulässige Abschalteinrichtung gleich bei der Herstellung eingebaut wurde, als auch, wenn sie später nachgerüstet wurde.