Streit zwischen Verdi und Lufthansa schwelt weiter

Fluglinie verweist auf neuen LSG-Eigentümer

Streit zwischen Verdi und Lufthansa schwelt weiter

lis/Reuters Frankfurt – Die Gewerkschaft Verdi hat gegen das gerichtliche Streikverbot bei der von der Lufthansa verkauften Cateringtochter LSG Berufung beim Landesarbeitsgericht Frankfurt eingelegt. Verdi musste im Dezember einen Streik zu einem Sozialtarifvertrag zum Ausgleich von Nachteilen beim Verkauf der LSG an den Konkurrenten Gategroup abblasen. Das Arbeitsgericht hatte auf Antrag der Lufthansa den Streik untersagt. Verdi hatte verlangt, dass bei dem noch nicht abgeschlossenen Verkauf die Entgeltbedingungen der rund 7 100 Beschäftigten auf acht Jahre abgesichert werden – möglichst in einem trilateralen Tarifvertrag zwischen Verdi, Lufthansa und Gategroup. Unter dem neuen Eigentümer aus der Schweiz erwartet die Gewerkschaft Sparmaßnahmen und niedrigere Gehälter.Lufthansa hatte sich im Dezember mit Gategroup auf den Verkauf des Europageschäfts geeinigt. Über die Bewertung wurde der Mantel des Schweigens gebreitet. In den veräußerten Unternehmensteilen wurden 2018 Umsätze von 1,1 Mrd. Euro erzielt. Verdi hatte gegen den Verkauf Widerstand geleistet. Die erst seit einigen Monaten zum Portfolio von Singapurs Staatsfonds Temasek und des Finanzinvestors RRJ Capital zählende Gategroup ist die weltweite Nummer 1 der Branche und setzte sich gegen die Angebote von Do & Co aus Österreich sowie der arabischen Dnata durch. Auch der verbleibende Teil der LSG Group soll verkauft werden.Lufthansa betonte am Mittwoch erneut, man habe Mitte Dezember der Verdi ein “attraktives und umfängliches Angebot zur Bewahrung von Besitzständen” unterbreitet. Bei diesem Angebot handele es sich um “freiwillige Leistungen”. Zudem wurde mit der Gategroup vereinbart, dass im Rahmen der Integration der LSG Europa entstehende Auswirkungen auf bestehende Sozialstandards der von den Verdi-Tarifverträgen erfassten Mitarbeiter abgefedert werden. Die Fragen der tariflichen Ausgestaltung seien nun direkt zwischen der Gewerkschaft und dem neuen Eigentümer zu klären.