Klage abgewiesen

Syntellix scheitertim Fall Maschmeyer

Der vom ehemaligen EnBW-Vorstandschef Utz Claassen geführte Medizintechnikhersteller Syntellix AG ist mit einer Klage gegen seinen früheren Großaktionär Carsten Maschmeyer gescheitert.

Syntellix scheitertim Fall Maschmeyer

dpa-afx München − Der vom ehemaligen EnBW-Vorstandschef Utz Claassen geführte Medizintechnikhersteller Syntellix AG ist mit einer Klage gegen seinen früheren Großaktionär Carsten Maschmeyer gescheitert. Das Landgericht München wies am Dienstag eine Schadenersatzklage der Syntellix AG ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Firma in Hannover verlangte von Maschmeyer und einem ehemaligen Syntellix-Aufsichtsratsmitglied 6,3 Mill. Euro Schadenersatz. Begründung: Maschmeyer habe aktienrechtliche Treuepflichten verletzt und eine „auf die Vernichtung des Unternehmens gerichtete Kampagne“ geführt. Daher hätte Syntellix eine Kapitalerhöhung nur zu einem sehr viel niedrigeren Ausgabepreis durchführen können. Zudem seien hohe Anwaltskosten entstanden.

Die Richter sahen aber keine Schadenersatzpflicht. Der auf einer Hauptversammlung erhobene Vorwurf, Aufsichtsratschef Claassen spiele „Prinz Karneval“, sei vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt und verstoße nicht gegen die Treuepflicht eines Aktionärs. Auch die Forderung nach einer Sonderprüfung und einem neutralen Hauptversammlungsleiter anstelle des Aufsichtsratschefs sei nach Aktienrecht zulässig.

BZ+
Jetzt weiterlesen mit BZ+
4 Wochen für nur 1 € testen
Zugang zu allen Premium-Artikeln
Flexible Laufzeit, monatlich kündbar.