Tauziehen um Kompetenzen
Es hat lange gedauert und war ein hartes Ringen, bis die Reform der Aktionärsrechterichtlinie zur Abstimmung fertig war. Man vermag sich kaum noch daran zu erinnern, dass die Finanzkrise der Auslöser war, Anleger und Kapitalmarktintermediäre in der Corporate Governance stärker in die Pflicht zu nehmen sowie kurzfristigen Anreizmodellen entgegenzuwirken und Nachhaltigkeit zu fördern. Es ist ein Berg an neuen Regularien, der in nationales Recht umzusetzen ist, und bei manchen Punkten ist unklar, in welches Gesetz sie gegossen werden können. Die öffentliche Debatte dürfte sich indes auf einen kleinen Teil der Regulierung konzentrieren: die Frage, wer die Hoheit über die Managersaläre bekommt. Werden künftig auch hierzulande die Aktionäre in einem verbindlichen Hauptversammlungsbeschluss über die Vorstandsvergütung befinden oder bleibt es bei der Alleinverantwortung der Aufsichtsräte? Derzeit ist sich die große Koalition einig, den Investoren das Heft in die Hand zu geben. Doch bis zur Bundestagswahl wird das schwerlich umzusetzen sein. Und danach beginnt das Tauziehen von Neuem. swa