Telekom darf im Internet nicht auf die Bremse treten

Landgericht Köln erklärt Drosselung für unzulässig

Telekom darf im Internet nicht auf die Bremse treten

sp Frankfurt – Das Landgericht Köln hat die umstrittene Internetbremse der Deutschen Telekom für unzulässig erklärt. Der Konzern dürfe beim Abschluss von Verträgen über Internet-Flatrates im Festnetz nicht vorsehen, dass die Surfgeschwindigkeit bei der Überschreitung eines bestimmten Datenvolumens gedrosselt wird, urteilte die 26. Zivilkammer am Mittwoch (Az. 26 O 211/13) und gab damit einer Klage der Verbraucherzentrale NRW statt.Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Dax-Konzern kann innerhalb eines Monats bei der nächsthöheren Instanz – dem Oberlandesgericht Köln – gegen die Entscheidung vorgehen. Das Urteil sei für die Telekom nicht nachvollziehbar, sagte ein Konzernsprecher. “Wir werden es prüfen und dann voraussichtlich Berufung einlegen.” Noch liege die Begründung allerdings nicht vor.Die Telekom hatte im April angekündigt, ab 2016 die Geschwindigkeit von Internetpauschaltarifen zu drosseln, wenn eine bestimmte Datenmenge verbraucht wurde. Dies betrifft etwa Kunden, die sich viele Filme herunterladen. Die Regeln stehen seit Mai in allen DSL-Neuverträgen. Wer sich mehr Daten in gewohnter Geschwindigkeit holen will, muss eine Extra-Gebühr von bis zu 20 Euro monatlich berappen.Nach Ansicht des Kölner Gerichts stellt die Bremse eine unangemessene Benachteiligung der Internetabonnenten dar. Das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung werde empfindlich gestört, weil etwa im Fall von VDSL-Breitbandanschlüssen mit besonders hohen Übertragungsgeschwindigkeiten weniger als 10 % der ursprünglich vereinbarten Mindestdatenraten zur Verfügung stünden. Die Telekom gehört mit gut zwölf Millionen Kunden zu den größten Internetanbietern des Landes.—– Wertberichtigt Seite 8