Wettbewerbsrecht

Textilhersteller im Visier der EU

Das Modehaus Pierre Cardin und der deutsche Textilhersteller Ahlers könnten gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen haben.

Textilhersteller im Visier der EU

Reuters Brüssel

Das Modehaus Pierre Cardin und der deutsche Textilhersteller Ahlers könnten gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen haben. Die EU-Kommission leitete nach Durchsuchungen im vergangenen Juni ein formelles Wettbewerbsverfahren gegen die Unternehmen ein, wie sie mitteilte. Dabei geht es um den Vorwurf, dass die Firmen den grenzüberschreitenden Handel so­wie den Online-Handel mit Pierre-Cardin-Produkten eingeschränkt ha­ben sollen.

Einer der zentralen Vorteile des EU-Binnenmarktes sei es, dass die Verbraucher sich in der Union nach den besten Kaufgelegenheiten um­schauen könnten, sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Versuche, Parallelimporte zu verhindern, behinderten indes den gemeinsamen Markt. Deshalb prüfe die Kommission, ob die Lizenz- und Vertriebsvereinbarungen zwischen Ahlers und Pierre Cardin Verkäufe innerhalb der EU einschränkten.

Ahlers, Hersteller für Herrenbekleidung, vertreibt Mode unter mehreren Marken. Dazu zählt neben Pierre Cardin auch Baldessarini. Das Unternehmen hatte 2019/20 knapp 152 Mill. Euro umgesetzt.

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