Thomas Cook kommt bei Air Berlin doch zum Zuge
Von Lisa Schmelzer, FrankfurtDer Reisekonzern Thomas Cook kommt nun bei der insolventen Air Berlin doch noch zum Zuge. Thomas Cook übernimmt die Tochter Air Berlin Aviation, der Gläubigerausschuss hat dem Verkauf der in Gründung befindlichen Fluglizenz (AOC) bereits zugestimmt.Mit der Übernahme bringt sich die Muttergesellschaft der deutschen Fluggesellschaft Condor in eine bessere Startposition für das erwartete Wachstum am deutschen Markt. Denn nach dem Aus für Air Berlin werden derzeit die Karten neu gemischt, die Fluglinien wollen die nach der Pleite der Nummer 2 in Deutschland entstandenen Lücken im Flugangebot schnell wieder schließen.Die Condor will in der kommenden Sommersaison mit einem um 20 % ausgeweiteten Angebot auf den Kurz- und Mittelstrecken an den Start gehen. Dazu dient der Aufbau einer Airline in Mallorca (vgl. BZ vom 18.10.2017) und die am Mittwoch bekannt gewordene Übernahme des Air-Berlin-Teils. Bei dem Verkauf der österreichischen Tochter der Berliner, Niki, war Thomas Cook nicht zum Zuge gekommen, sie geht voraussichtlich an die British-Airways-Muttergesellschaft IAG (vgl. BZ vom 29.12.2017).Condor hat sich für die Air Berlin Aviation, die über keine eigenen Flugzeuge verfügt, bereits sechs Maschinen des Typs A321 bei Leasingunternehmen gesichert. Auch bei der Suche nach Piloten ist man dem Vernehmen nach auf einem guten Weg. Die Arbeitsbedingungen für die Flugzeugführer bei der neuen Einheit seien mit denen bei Condor vergleichbar, ist zu hören, allerdings sei es einfacher, erfahrenes Personal bei einer neuen Airline einzusetzen, als es in einen bestehenden Betrieb zu integrieren. Sammelbecken für SlotsMit dem Kauf der Air Berlin Aviation – der Deal soll sich laut Reuters auf einen mittleren einstelligen Mill.-Euro-Betrag belaufen – schafft sich Thomas Cook allerdings vor allem ein Sammelbecken für Start- und Landerechte, die nach der Zerschlagung von Air Berlin am Ende übrig bleiben. Nicht alle sogenannten Slots gehen an die Käufer, die bei Air Berlin zugegriffen haben – also Lufthansa, Easyjet und IAG – und könnten dann bei Thomas Cook landen. Was darüber hinaus noch benötigt wird, wird sich der Reisekonzern dann über die offizielle Vergabestelle, den Flughafenkoordinator der Bundesrepublik Deutschland, besorgen. StolpersteineDerweil droht Air Berlin und dem Airline-Konzern IAG im Fall der Niki-Übernahme Ungemach. Verbraucherschützer haben Beschwerde gegen das Insolvenzverfahren der österreichischen Air-Berlin-Tochter beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg eingelegt. Argumentiert wird, Niki sei nach österreichischem Recht gegründet und habe nach den Statuten ihren Sitz in Wien. Also müsste das Insolvenzverfahren auch in Österreich stattfinden und nicht in Deutschland. Das Amtsgericht wird voraussichtlich am heutigen Donnerstag entscheiden, ob es die Beschwerde anerkennt und seinen eigenen Beschluss aufhebt oder ob es bei seiner Entscheidung von Mitte Dezember bleibt und die Beschwerde dem Landgericht Berlin vorlegt. Der Verkauf von Niki an IAG könnte scheitern, wenn der Insolvenzort Berlin und damit das gesamte Verfahren rechtlich gekippt würde, warnte ein Sprecher von Insolvenzverwalter Lucas Flöther. Damit fielen auch die Zahlungen von IAG weg, die Niki zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebs brauche. Start- und Landerechte könnten verloren gehen. “Dann gibt es nichts mehr zu verkaufen.” IAG will wesentliche Teile von Niki für 20 Mill. Euro übernehmen. Dem müssen die europäischen Wettbewerbshüter noch zustimmen. Für die Zeit bis zum Vollzug der Übernahme stellt IAG zudem bis zu 16,5 Mill. Euro bereit, um Niki in der Luft zu halten.Der britisch-spanische Airline-Konzern verhandelt unterdessen bereits mit der Lufthansa über die Übernahme der Niki-Flugzeuge, die sich die deutsche Airline gesichert hat. Nach der Insolvenz der Air Berlin hatten Leasingunternehmen bei der Tochter Niki bereits elf Flugzeuge abgezogen, so dass die Flotte der Österreicher auf zehn Maschinen geschrumpft war. Davon hatte Lufthansa vier gekauft und dem Unternehmen weitere fünf Maschinen zur Verfügung gestellt, um den Flugbetrieb zu sichern. Das alles in der Annahme, dass man bei dem Verkauf der Niki zum Zuge kommen würde. Daraus wurde nichts, und in diesem Falle hatte die EU-Kommission Lufthansa vorab verpflichtet, einem eventuellen Käufer die Flugzeuge zu Marktbedingungen zu überlassen.