Verbraucherschutz wirbt für Vergleich

Vor erster Verhandlung zur Musterfeststellungsklage gegen VW signalisiert Verband Gesprächsbereitschaft

Verbraucherschutz wirbt für Vergleich

Am 30. September wird die von den Verbraucherschützern des VZBV und vom Automobilclub ADAC im November 2018 gegen Volkswagen eingebrachte Musterfeststellungsklage zum Dieselskandal erstmals vor Gericht verhandelt. Die Verbraucherschützer glauben an einen Erfolg, werben aber dennoch für einen Vergleich.sp/ste Berlin/Hamburg – Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat sich wenige Tage vor der ersten Gerichtsverhandlung über die im November 2018 gegen Volkswagen eingebrachte Musterfeststellungsklage in der Dieselaffäre offen für einen Vergleich gezeigt. Die Position des VZBV zum Auftakt des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Braunschweig am 30. September sei “stark, gelassen, ruhig” und ein Vergleich mit VW deshalb “kein Selbstzweck”, erklärte VZBV-Vorstand Klaus Müller. Aber er wisse auch, dass die Verbraucher lieber heute als morgen Geld sehen wollen. “Deshalb auch heute noch einmal die klare Botschaft: Wenn VW mit uns in Vergleichsverhandlungen eintreten möchte – unsere Telefonnummer ist bekannt”, warb Müller.Aus Sicht von VW sei ein Vergleich ökonomisch ebenfalls sinnvoll, sagte Müller, der wie die vom VZBV mandatierten Anwälte von Russ Litigation große Zuversicht ausstrahlte, mit der Musterfeststellungsklage spätestens nach einer Revision vor dem Bundesgerichtshof zu reüssieren. “Kaum vorstellbar”, wie man in Wolfsburg die Chance für eine außergerichtliche Einigung derzeit einstuft, übersetze er als Ökonom mit “durchaus möglich”, sagte der studierte Volkswirt.Der Verband vertritt bei der anstehenden Verhandlung über das erstmals verwendete Instrument der Musterfeststellungsklage vor dem OLG Braunschweig rund 430 000 VW-Kunden, die sich im Dieselskandal vom Wolfsburger Autokonzern geschädigt sehen und in das Klageregister eingetragen haben. Die Klage sei ein Angebot an Verbraucher, die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen und das Risiko einer Einzelklage gegen VW scheuen. Der VZBV will vom Gericht feststellen lassen, dass die Verbraucher von VW vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt wurden. Für die individuellen Schadenersatzleistung müssten die Verbraucher auch im Erfolgsfall dann noch einmal einzeln kämpfen. Australien nicht attraktiv”Natürlich müsste da ein attraktives Angebot von Volkswagen rüberkommen”, sagte Müller zu einer möglichen Einigung, ohne konkreter zu werden. Immerhin machte der VZBV-Vorstand deutlich, was er für kein attraktives Angebot hält. Denn in Australien hat sich Volkswagen gerade auf einen Vergleich mit Klägern geeinigt. Der Dax-Konzern zahlt insgesamt bis zu 127 Mill. austr. Dollar (knapp 79 Mill. Euro), um die dortigen Verfahren beizulegen. Jeder Kunde, der sich an der Klage beteiligt hat, erhält im Schnitt 1 400 Dollar für betroffene VW-, Audi- und Skoda-Modelle, so ein VW-Sprecher. Das sei “meilenweit weg” von einem attraktiven Angebot, sagte Müller. Bei individuell ausgehandelten Vergleichen in Deutschland sei VW dagegen “sehr großzügig” gewesen.Einen Vergleich wie in Australien halten externe Beobachter im anstehenden Musterfeststellungsklageverfahren für schwer vorstellbar. Die “Gemengelage” sei unterschiedlich: In Australien sei bekannt, welche Kläger bzw. welche Ansprüche in der Sammelklage vertreten sind. Bei der Musterfeststellungsklage in Deutschland seien nur der VZBV sowie VW Beteiligte, Verbraucher, die sich im Klageregister angemeldet haben, hingegen nicht. Wer von diesen Angemeldeten tatsächlich von der unzulässigen Umschalteinrichtung in Fahrzeugen mit dem Motortyp EA 189 betroffen sei, könne kaum festgestellt werden. Zugleich könnten in der Musterfeststellungsklage nur bestimmte Anspruchsvoraussetzungen festgestellt werden, ein Wertverlust und Schaden – sofern dieser denn vorliege – jedoch nur bei individueller Betrachtung. Ein Vergleich mit rund 400 000 Einzelkunden aber sei kaum denkbar.Der Autobauer geht erklärtermaßen davon aus, dass die Kunden in Deutschland keinen Schaden erlitten haben und daher “keine Ansprüche aufgrund der Verwendung der Umschaltlogik in Fahrzeugen mit Motoren des Typs EA 189” bestehen (vgl. BZ vom 30.10.2018). Die betroffenen, nach dem 1. November 2008 gekauften Fahrzeuge seien technisch sicher und fahrbereit, etwa 99 % aller E-189-Fahrzeuge seien in Abstimmung mit dem Kraftfahrt-Bundesamt überarbeitet worden und hätten ein Software-Update erhalten, heißt es in Wolfsburg.Bei Volkswagen rechnet man mit einer Verfahrensdauer von mindestens vier Jahren, wobei die Klage nach zwei Jahren vor dem OLG Braunschweig weiter vor dem Bundesgerichtshof verhandelt werden könnte. Ein rechtskräftiges Urteil, das die Basis für Individualklagen von Verbrauchern sein würde, dürfte demnach nicht vor 2023 feststehen. Von einem möglichen individuellen Schadenersatzanspruch wäre dann frühestens 2024 auszugehen, wenn die meisten Fahrzeuge am Ende ihres Nutzungszyklus sein und nur noch einen geringen Restwert haben dürften.