VW entschädigt Dieselbesitzer trotz geplatztem Vergleich

Autobauer bietet bei Musterfeststellungsklage 830 Mill. Euro - Verbraucherschützer streiten weiter

VW entschädigt Dieselbesitzer trotz geplatztem Vergleich

ste Hamburg – Die Anfang des Jahres bekannt gewordenen Verhandlungen von Verbraucherschützern über einen Vergleich im Musterfeststellungsklageverfahren gegen Volkswagen sind gescheitert. Der Wolfsburger Autobauer will hunderttausenden Besitzern von Konzernfahrzeugen mit manipulierten Dieselmotoren in Deutschland nun außergerichtlich Entschädigungszahlungen anbieten und dafür insgesamt bis zu 830 Mill. Euro bereitstellen. Voraussetzung ist, dass sie sich der Anfang November 2018 beim Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig eingereichten Musterfeststellungsklage angeschlossen haben und bestimmte Vergleichskriterien erfüllen.Die Verhandlungen seien, so VW, an unbegründet hohen Forderungen der Prozessanwälte gescheitert, die pauschal 50 Mill. Euro für die Abwicklung der Vergleiche verlangt hätten. Die Rechtsberater des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) – mandatiert wurden Anwälte der Kanzlei Russ Litigation – hätten trotz mehrfacher Aufforderung keinen ausreichend konkreten Nachweis für die von ihnen zu erbringende Leistung vorgebracht und sich geweigert, die geforderten Gebühren von unabhängigen Dritten überprüfen zu lassen. “Die 50 Mill. Euro, die die Anwälte ohne eine konkrete Rechtfertigung eingefordert haben, waren inakzeptabel”, erklärte Hiltrud Werner, als Vorstandsmitglied bei VW für das Ressort Integrität und Recht zuständig. Sinn und Zweck der Klage sei es, effizient und kostengünstig Rechtssicherheit zu schaffen.VZBV-Vorstand Klaus Müller sagte hingegen, die Vergleichsverhandlungen seien an der mangelnden Bereitschaft von VW gescheitert, ein transparentes, vertrauenswürdiges und für Verbraucher sicheres System der Abwicklung zu ermöglichen. Über den Abbruch der Verhandlungen durch VW sei man “irritiert”, der Autobauer habe in seinem letzten Angebot die Übernahme von Abwicklungskosten von 50 Mill. Euro in Aussicht gestellt. Die Verhandlungen seien nicht an den Honorarforderungen der Anwälte gescheitert. “Eine Abwicklung durch unsere Anwälte war für den VZBV nicht zwingend”, so Müller. Die Verbraucherschützer kündigten an, den Prozess vor dem OLG Braunschweig fortzuführen.Volkswagen will nun den ausgehandelten Vergleich ohne die Unterstützung des VZBV anbieten. Am Aufbau einer Plattform werde “mit Hochdruck” gearbeitet. Ab Ende März soll diese Plattform Einmalzahlungen an anspruchsberechtigte Kunden ermöglichen.Wie viele Besitzer der zwischen 2008 und 2015 erworbenen Konzernfahrzeuge mit manipulierten EA189-Dieselmotoren für den Vergleich in Frage kommen, ist unklar. Eine verbindliche Zahl hat das Bundesamt für Justiz, bei dem das Klageregister geführt wird, bislang nicht vorgelegt. Abzüglich von Mehrfachanmeldungen und Abmeldungen könnten es etwa 350 000 sein, so Schätzungen beim VZBV. Bei VW hieß es, je nach Alter des Fahrzeugs könnten sich Entschädigungszahlungen auf 1 350 bis 6250 Euro belaufen.In dem Vergleichsangebot sieht man beim VZBV das Bestreben des Autobauers, die Zahl der Anspruchsberechtigten zu reduzieren, ehe der Bundesgerichtshof (BGH) zu einer Entscheidung kommt. Am 5. Mai verhandelt das höchste deutsche Zivilgericht über Schadenersatzansprüche eines Autokäufers gegen VW. Die Wolfsburger kostet die im September 2015 bekannt gewordene Abgasaffäre bereits mehr als 30 Mrd. Euro.