Weihnachtsgeschenk von der IVG

Ausschüttung von 1 Mrd. Euro geplant

Weihnachtsgeschenk von der IVG

ab Düsseldorf – Im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung sollen die Aktionäre der IVG einen Beschluss zur Ausschüttung von 1 Mrd. Euro fassen. Das Aktionärstreffen ist auf den 23. Dezember terminiert, wie aus der im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung hervorgeht. Die Ausschüttung wird allerdings erst im kommenden Jahr wirksam, ist sie doch an zwei aufschiebende Bedingungen geknüpft.Zum einen muss der Verkauf von Officefirst – in dieser Gesellschaft hat die IVG ihre Bestandsimmobilien gebündelt – an Blackstone vollzogen sein. Nach dem gescheiterten Börsengang von Officefirst war sich die IVG in der vorigen Woche mit Blackstone handelseinig geworden. Der US-Finanzinvestor übernimmt das Gewerbeimmobilienportfolio für 1,3 Mrd. Euro zuzüglich Schulden. Mit dem Abschluss der Transaktion wird im ersten Quartal 2017 gerechnet. GläubigerschutzZum anderen müssen Gläubiger mit Forderungen von 50 Mill. Euro vor der Ausschüttung befriedigt werden. Hintergrund dafür ist, dass es bei der IVG im Zuge des Insolvenzverfahrens zu einer Kapitalherabsetzung auf null gekommen war. Laut Aktiengesetz darf eine Gesellschaft nach der Kapitalherabsetzung zwei Jahre lang maximal 4 % des Überschusses an die Anteilseigner verteilen. Es sei denn, die Gläubiger sind bis dahin befriedigt.Der Gläubigerschutz wird jedoch nur wirksam, wenn die Forderungen auch angemeldet werden. Hierfür gilt eine Frist von sechs Monaten, die mit der Veröffentlichung des Jahresabschlusses, aufgrund dessen die Gewinnverwendung beschlossen ist, beginnt. Im Fall der IVG war das der 20. April 2016. Angemeldet wurden Forderungen von 50 Mill. Euro.Um die Ausschüttung nach dem Verkauf von Officefirst möglichst schnell einzuleiten, hatte die IVG im Abschluss 2015 schon 1,4 Mrd. Euro der Kapitalrücklage entnommen und davon 1,2 Mrd. Euro auf neue Rechnung vorgetragen. Damit Hand in Hand ging die Entscheidung, im Rahmen einer weiteren Hauptversammlung den Gewinnverwendungsbeschluss nachträglich abändern zu können. Das soll nun am 23. Dezember geschehen. Konkret wird vorgeschlagen, zuzüglich zu der schon geflossenen Dividende von 500 000 Euro weitere 1 Mrd. Euro auszuschütten. Je Aktie entspricht das einem Betrag von 80 Euro. Spätestens bis 26. Oktober 2017 müssen die Bedingungen erfüllt sein, andernfalls erlischt der Anspruch auf eine weitere Dividende für 2015.