AIXTRON

Willkür statt Rechtssicherheit

Es ist gutes Recht eines Staates, zu prüfen, ob der Erwerb von mindestens 25 % eines Unternehmens durch einen außereuropäischen Investor die öffentliche Ordnung oder Sicherheit im Land gefährdet. So formuliert im deutschen Außenwirtschaftsgesetz,...

Willkür statt Rechtssicherheit

Es ist gutes Recht eines Staates, zu prüfen, ob der Erwerb von mindestens 25 % eines Unternehmens durch einen außereuropäischen Investor die öffentliche Ordnung oder Sicherheit im Land gefährdet. So formuliert im deutschen Außenwirtschaftsgesetz, das nur in seltenen Ausnahmefällen eine Beschränkung oder Untersagung eines Anteilskaufs erlaubt. Wie ernst der Gesetzgeber diese Einschränkung nimmt, zeigt sich darin, dass einem Veto gegebenenfalls die gesamte Bundesregierung zustimmen muss.Gutes Recht eines Staates ist es auch, Regeln zu installieren, die unfaire Wettbewerbsbedingungen beenden, wie sie beispielsweise China praktiziert. So tritt das Reich der Mitte einerseits hierzulande als Großinvestor auf, der – wie Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel vermutet – anhand einer “strategischen Liste” ganz gezielt interessante, weil Know-how-starke Betriebe aufkauft. Umgekehrt werden hiesigen Unternehmen in Fernost aber massenhaft Steine in den Weg gelegt und eigene Aktivitäten blockiert. Dass Gabriel die Übernahme erst des Roboterbauers Kuka und jetzt des angeschlagenen Spezialmaschinenherstellers Aixtron zum Anlass nimmt, Eckpunkte für neue, faire Übernahmeregeln vorzulegen, ist ganz und gar in Ordnung.Nicht in Ordnung ist dagegen, wenn das Wirtschaftsministerium im September erst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung an den Aixtron-Bieter Fujian Grand Chip Investment erteilt, diese aber wenige Wochen später widerruft – und zwar ohne jegliche Begründung. Angesichts des laufenden Verfahrens könne man keine weiteren Angaben machen, werden Fragen abgebügelt. Ihre Hoheit Sigmar Gabriel soll nicht beim Regieren gestört werden, soll das wohl heißen. Erst später wurde dann über Medien lanciert, dass die Regierung bis dahin nicht bekannte sicherheitsrelevante Informationen erhalten habe, die mit anderen Ressorts geprüft worden seien und schließlich zur Rücknahme der Unbedenklichkeitsbescheinigung geführt hätten.Das mag sein, vielleicht. Doch warum wird dies weder dem Unternehmen noch der Öffentlichkeit erläutert? Warum die Geheimniskrämerei auf Kosten der Rechtssicherheit für Aixtron, für den chinesischen Käufer und für die Aktionäre? Sollten hier Punkte gesammelt werden für die angestrebte Verschärfung des Außenwirtschaftsgesetzes und speziell gegen chinesische Investoren, ging dieser Versuch gehörig schief. Mit behördlicher Willkür kann Rechtssicherheit nicht entstehen.