HAUPTVERSAMMLUNG DER DEUTSCHEN BANK

Achleitner kündigt Regress durch Ex-Vorstände an

Aufsichtsratschef verspricht Aktionären "wesentlichen finanziellen Beitrag" ehemaliger Führungskräfte

Achleitner kündigt Regress durch Ex-Vorstände an

bn Frankfurt – Die Deutsche Bank stellt ihren Aktionären Regressleistungen durch ehemalige Vorstandsmitglieder für Fehlverhalten in der Vergangenheit in Aussicht. Aufsichtsrat und Integritätsausschuss setzten sich bereits seit längerer Zeit mit der Frage auseinander, ob früher amtierenden Vorstandsmitgliedern “eine persönliche oder kollektive Verantwortung für Fehler der Vergangenheit zukommt”, erklärte der Aufsichtsratsvorsitzende Paul Achleitner. Dabei lasse man sich umfassend von externen Juristen beraten.Bislang liege kein abschließendes Ergebnis vor. “Ich kann Ihnen heute aber versichern, dass sich der Aufsichtsrat hierzu mit den betroffenen Vorstandsmitgliedern in fortgeschrittenen Gesprächen befindet. Nach Erwartung des Aufsichtsrates wird es in den nächsten Monaten hierzu eine Regelung geben, die einen wesentlichen finanziellen Beitrag der Betroffenen sicherstellt”, sagte er. Wie dieser konkret aussehen dürfte, erklärte er nicht. Wie er auf Nachfrage von Aktionären später hinzufügte, geht es bei den diskutierten Fehlern um Verhalten im Zusammenhang mit dem Libor-Zinsskandal und der entsprechenden Untersuchung der britischen Financial Conduct Authority (FCA), mit dem Umsatzsteuerkarussell im Handel mit Verschmutzungsrechten sowie mit der Geldwäscheaffäre. Was die FCA angeht, welche die Höhe ihrer Geldbuße für das Institut auch damit begründet hatte, dass die Bank sie im Laufe der Untersuchung in die Irre geführt habe, hatte die Deutsche Bank eigenen Angaben zufolge auch eine unabhängige Untersuchung von Achleitners Verhalten angestrengt. Wie Chief Administration Officer Karl von Rohr erklärte, entschied der Vorstand, mangels rechtlicher Voraussetzungen keine Ansprüche gegen Achleitner geltend zu machen.Forderungen nach einer finanziellen Beteiligung von Ex-Führungskräfte laut geworden, nachdem sich milliardenschwere Belastungen aus Rechtsstreitigkeiten vor allem in den USA aufgetürmt haben. Nicht zuletzt diese Kosten hatten die Kapitaldecke des Instituts ausgedünnt und vor wenigen Wochen eine 8 Mrd. Euro schwere Kapitalerhöhung erfordert. Die von Achleitner in Aussicht gestellte Regelung dürfte darauf hinauslaufen, dass Ex-Vorstandsmitglieder auf noch nicht ausgezahlte Ansprüche aus langfristigen Vergütungsprogrammen verzichten. Eine nachträgliche Rückzahlung ihrer Boni durchzusetzen gilt juristisch als kaum möglich. Solche Clawbacks sind erst nach der neuen Institutsvergütungsverordnung vorgesehen, deren Erlass im laufenden Quartal erwartet wird. Ex-Vorstandschef Josef Ackermann machte im vergangenen November deutlich, dass er nicht plane, seinem ehemaligen Arbeitgeber Boni zurückzuzahlen.