Automatensprengungen

Innenminister drohen Banken mit gesetzlichen Vorschriften

Die Innenminister setzen Banken und Hersteller unter Druck. Sie fordern einen effektiveren Schutz vor Geldautomatensprengungen.

Innenminister drohen Banken mit gesetzlichen Vorschriften

Innenminister fordern Schutz für Geldautomaten

Reuters Frankfurt

Angesichts des zuletzt starken Anstiegs von Geldautomaten-Sprengungen erwägen der Bund und die Länder, Banken und Sparkassen, verstärkte Schutzmaßnahmen per Gesetz vorzuschreiben. Geldautomatenbetreiber und -hersteller müssten für mehr Sicherheit sorgen, etwa durch den Einsatz von Vernebelungstechnik oder Einfärbe- und Klebesystemen, sagte Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) dem „Handelsblatt“. „Sollte das auf freiwilliger Basis nicht geschehen, wird eine gesetzliche Pflicht der Hersteller und Betreiber der Geldautomaten zur Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen notwendig.“

Bund und Länder mahnen

Auch das Bundesinnenministerium von Ressortchefin Nancy Faeser (SPD) betonte, für den Fall, dass die verabredeten Maßnahmen „nicht ausreichend“ umgesetzt würden und sich die Kriminalitätslage „nicht nachweislich und im erforderlichen Umfang verbessert“, seien gesetzliche Verpflichtungen der Geldautomatenbetreiber erforderlich. Ähnlich äußerten sich dem Bericht zufolge die Innenminister von Bayern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen.

Die Banken lehnen Vorschriften per Gesetz ab. „Eine gesetzliche Regelung ist aus unserer Sicht der falsche Ansatz und wird der grundsätzlichen Aufgabenverteilung in unserem staatlichen Gemeinwesen nicht gerecht“, teilte die Deutsche Kreditwirtschaft laut „Handelsblatt“ mit. „Es ist schwer nachzuvollziehen, dass die alleinige Verantwortung für die Verhinderung von Sprengungen bei Banken und Sparkassen liegen soll.“ Die Sicherung der Bargeldinfrastruktur gelinge nur im Schulterschluss mit Politik und Strafverfolgungs-
behörden.

Im November vergangenen Jahres hatte sich die Deutsche Kreditwirtschaft, die gemeinsame Interessenvertretung der Banken und Sparkassen, bei einem Runden Tisch zu vorbeugenden Maßnahmen bereit erklärt. Jüngsten verfügbaren Daten zufolge haben Kriminelle im Jahr 2021 insgesamt 392-mal Geldautomaten in die Luft gesprengt oder dies zumindest versucht. Für 2022 rechnet das Bundeskriminalamt mit einem neuen Höchststand, ohne bislang genaue Zahlen genannt zu haben.

Bisher war 2020 mit 414 Fällen die höchste Zahl an Automatensprengungen oder entsprechenden Versuchen verzeichnet worden. Werden außerdem all die versuchten oder vollendeten Taten hinzugezählt, bei denen Brecheisen, hydraulische Spreizer, Winkelschleifer oder Schneidbrenner zur Anwendung kamen oder Automaten ab- oder herausgerissen wurden, ergibt sich für 2020 eine Fallzahl von 704 und für 2021 von 579.

Schäden höher als Beute

Das Bundeskriminalamt macht darauf aufmerksam, dass die Zerstörungen, welche die Sprengungen hervorrufen, über dem Beutewert liegen. 2021 summierte sich demnach der Wert des erbeuteten Bargelds auf deutschlandweit 19,5 Mill. Euro und 2020 auf 17,1 Mill. Euro. Die Schäden durch die Explosionen beziffert die Behörde hingegen für das Jahr 2021 auf einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag. Ein großer Teil der registrierten Tatverdächtigen stammt nach Erkenntnissen der Ermittler aus den Niederlanden. 

Hersteller und Betreiber sollen mehr für Sicherheit tun – Kritik der Deutschen Kreditwirtschaft an möglichen Zwangslösungen

Nancy Faeser
Thomas Strobl