BaFin empfiehlt Prüfung von Prämiensparverträgen
BaFin mahnt bei Prämiensparen
Viele Verträge mit unwirksamen Zinsklauseln – Aufsicht weist auf Verjährung hin
wbr Frankfurt
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Verbrauchern empfohlen, ihre Prämiensparverträge auf mögliche Nachzahlungsansprüche zu überprüfen. Dies folgt aus zwei Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 9. Juli 2024, in denen erstmals ein Referenzzinssatz für die Nachberechnung von Zinsen bei unwirksamen Zinsanpassungsklauseln bestätigt wurde.
Der BGH stellte klar, dass die „Umlaufrenditen börsennotierter Bundesanleihen mit einer Restlaufzeit von 8 bis 15 Jahren“ als Basis für die Zinsberechnung herangezogen werden können.
Unklare Zinsanpassungen
Prämiensparverträge waren in den 1990er Jahren populär. Sie gerieten in den vergangenen Jahren vermehrt in den Fokus rechtlicher Auseinandersetzungen. Viele Verträge enthielten Klauseln, die es den Instituten ermöglichten, die Zinsen nach eigenem Ermessen anzupassen. Das hatte der BGH bereits 2004 für unzulässig erklärt. Diese unklaren Zinsanpassungen führten zu Nachforderungen unter anderem von Verbraucherzentralen, die für die Sparer günstigere Zinsberechnungen forderten.
Auskünfte einholen
Das Problem der Zinsanpassungen bei Prämiensparverträgen habe dazu geführt, dass eine Vielzahl von Verträgen nachträglich geprüft werden musste. Die BaFin rät deshalb, die Vertragsunterlagen zu analysieren und bei den Kreditinstituten entsprechende Auskünfte zur Vertragsgestaltung einzuholen. Betroffen seien insbesondere ältere Verträge, bei denen der Zins über einen längeren Zeitraum nicht korrekt angepasst wurde. Auch Verträge, die bereits gekündigt wurden, könnten noch Anspruch auf Nachzahlungen haben. Hierbei ist die dreijährige Verjährungsfrist zu beachten.
Schwer verständlich
Ein wichtiger Aspekt ist, dass viele Verbraucher gar nicht wissen, ob und wie stark ihre Prämiensparverträge von den unzulässigen Klauseln betroffen sind. Dies liegt oft daran, dass die Vertragsbedingungen kompliziert und für Laien schwer verständlich sind. Außerdem wurden die Zinsanpassungen häufig über lange Zeiträume hinweg nicht transparent gemacht. Das führte dazu, dass sich viele Sparer auf die Sparkassen und Banken verließen, ohne die Berechnungen zu hinterfragen.
Verbraucherzentralen bieten umfassende Beratung an und haben in der Vergangenheit Musterklagen angestoßen. Zudem können spezielle Zinsberechnungsprogramme helfen, herauszufinden, ob Nachzahlungen möglich sind. Die Forderungen der Sparer könnten sich auf beträchtliche Summen belaufen, da einige der Verträge über Jahrzehnte liefen.
Langjährige Verfahren
Hintergrund sind langjährige Rechtsstreitigkeiten zwischen Sparkassen und Verbraucherzentralen. Sparkassen hatten in der Vergangenheit versucht, sich durch Zinsanpassungen vor hohen Nachzahlungen zu schützen. Jetzt hat der BGH mit den aktuellen Urteilen eine weitere Präzisierung vorgenommen, die tendenziell zugunsten der Sparkassen ausfällt.
Die BaFin rät Verbrauchern, Prämiensparverträge auf mögliche Nachzahlungen zu prüfen. Zwei Urteile des BGH bestätigen einen Referenzzinssatz für die Nachberechnung von Zinsen bei ungültigen Zinsanpassungsklauseln. Betroffen sind vor allem ältere Verträge mit unklaren Zinsanpassungen seit den 1990er Jahren.
Auch Verbraucherinnen und Verbraucher, deren Verträge bereits gekündigt sind, haben unter Umständen Anspruch auf Zinsnachzahlungen.
Christian Bock