BaFin ermahnt Goldman Sachs zur Einhaltung ihrer Pflichten
fir Frankfurt
Die Deutschland-Tochter von Goldman Sachs zeigt Schwächen in der Geldwäscheprävention. Die Finanzaufsicht habe der Goldman Sachs Bank Europe SE bereits kurz vor Weihnachten verordnet, „die Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden sowie die Anforderungen hinsichtlich der Risikoanalyse einzuhalten“, wie die BaFin am Donnerstag mitteilte. Finanzkreisen zufolge dürften im Zuge der Brexit-bedingten Geschäftsverlagerungen von Großbritannien nach Frankfurt Defizite in den Goldman-Prozessen zur Kundenidentifizierung offenbar geworden sein. Diese müssten fristgemäß behoben werden.
Zu den Sorgfaltspflichten zählt im Rahmen des „Know Your Customer“-Prinzips (KYC) vor allem, Kunden bzw. die Personen, für die sie Geschäfte ausüben, zu identifizieren und die Geschäftsbeziehung samt Transaktionen der Kunden zu überwachen. Je nach Risikoeinschätzung sind gegebenenfalls schärfere Sorgfaltspflichten einzuhalten.
Die Goldman Sachs Bank Europe gehört zu aktuell 115 von der EZB beaufsichtigten Banken in Europa. Diese ist zuständig für die Finanzaufsicht über die bedeutenden Institute. Nationale Behörden wie in Deutschland die BaFin verantworten die Geldwäscheprävention.