Banken arrangieren sich mit DSGVO

Finanzbranche bemängelt Bürokratie, hält Anpassungsbedarf aber für begrenzt

Banken arrangieren sich mit DSGVO

bn/fir Frankfurt – Seit mehr als einem halben Jahr gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die bisherige Bilanz der Finanzwirtschaft: Alles halb so wild. Befürchtungen, Banken würden mit Kundenanfragen zur Datennutzung und -speicherung überflutet, haben sich laut Deutscher Kreditwirtschaft (DK) nicht bewahrheitet.In den ersten Wochen nach dem Inkrafttreten am 25.5.2018 sei teilweise ein erhöhtes Aufkommen von Kundenanfragen zu verzeichnen gewesen, was darauf zurückzuführen sein könnte, dass das Thema Datenschutz vor Inkrafttreten der DSGVO erhebliche Aufmerksamkeit erfuhr. Darüber hinaus hätten die Institute Informationen zur Datenschutznovelle bereitgestellt, was teils zu Nachfragen geführt habe. Mittlerweile habe sich deren Zahl aber reduziert, teilt die Interessenvertretung der deutschen Bankenverbände auf Anfrage mit. Das führt sie darauf zurück, dass der Datenschutz von jeher im Kreditgewerbe eine besonders wichtige Rolle spiele, siehe Bankgeheimnis.Der mit den neuen Anforderungen zusammenhängende Anpassungsbedarf habe sich in Grenzen gehalten, heißt es. Gerade jene Vorschriften, die die Zulässigkeit der Datenverarbeitung regeln, seien weitgehend unverändert. Zwecks Umsetzung der DSGVO wurden laut DK unter anderem Leitfäden erarbeitet und die IT-Systeme angepasst. Einige Grundsatzthemen seien von den Verbänden mit den Datenschutzaufsichtsbehörden geklärt worden, beispielsweise die Erfüllung von Informationspflichten. Allerdings sei wegen der ausgeweiteten Pflichten zur Information und Dokumentation der bürokratische Aufwand bei allen Unternehmen erheblich gestiegen.Wegen Verstößen gegen die DSGVO sind nach Kenntnisstand der DK noch keine privaten Banken zur Kasse gebeten worden. Bei nachgewiesener Missachtung können schlimmstenfalls pro Verstoß Bußgeldzahlungen von bis zu 20 Mill. Euro bzw. 4 % des globalen Gesamtumsatzes verhängt werden. Die Aufsicht müsse aber erst einmal Erfahrungen mit den neuen Vorschriften sammeln, so die DK. Einzelne Landesdatenschutzbehörden haben ihr zufolge damit begonnen, branchenübergreifend die Umsetzung der neuen Regelungen zu prüfen. Vorteile der Verordnung Die Finanzbranche kann dem Regelwerk jedenfalls ihr Gutes abgewinnen: “Ein großer Vorteil der DSGVO ist, dass für Unternehmen in der EU nunmehr identische Rechtsvorschriften gelten. Das sorgt für gleiche Wettbewerbsbedingungen im EU-Binnenmarkt.” Darüber hinaus hätten Banken die DSGVO zum Anlass genommen, Prozesse sowie ihren Datenbestand auf den Prüfstand zu stellen und sich mit der Weiterentwicklung der Datennutzung und mit neuen Geschäftsmodellen zu beschäftigen.