Eigenkapitalregeln

Banken zufrieden mit Basel-III-Kompromiss

Reaktionen aus der Branche zum Kompromiss über Eigenkapitalregeln fallen überwiegend positiv aus – auch wenn noch Einzelheiten zu klären sind. Es gibt aber auch Kritik.

Banken zufrieden mit Basel-III-Kompromiss

Banken zufrieden mit Basel-III-Einigung

EU-Gesetzgeber verständigen sich auf Kompromisspaket – Etliche Übergangsfristen für Eigenkapitalvorgaben

Europaparlament und EU-Staaten haben eine Grundsatzeinigung zum Bankenpaket Basel III erzielt. Reaktionen aus der Branche zum Kompromiss über Eigenkapitalregeln fallen überwiegend positiv aus – auch wenn noch Einzelheiten zu klären sind. Die zahlreichen Übergangsregeln sorgen allerdings auch für Kritik.

rec Brüssel

In der EU tätige Banken müssen sich auf striktere Eigenkapitalregeln einstellen: Die Brüsseler Gesetzgeber haben eine Grundsatzeinigung zur Umsetzung der internationalen Eigenkapitalvorgaben Basel III erzielt. Das soll sicherstellen, dass ab 2025 schrittweise international vereinbarte Standards greifen. Der Kompromiss sieht eine ganze Reihe weiterer Regeln vor, auch zum Umgang mit Nachhaltigkeits- und Kryptorisiken in Bankbilanzen.

Das vereinbarte Paket werde „das Bankensystem der EU stärken und widerstandsfähiger gegen Krisen machen“, sagte Jonás Fernández, Chefverhandler des Europaparlaments. Der Sozialdemokrat aus Spanien drang stets auf eine möglichst originalgetreue Umsetzung der internationalen Basel-III-Vorgaben. Die schwedische Finanzministerin Elisabeth Svantesson, unter deren Ägide die Verhandlungen liefen, spricht von einem wichtigen Signal an andere Länder.

Herzstück sind neue Vorgaben für das Eigenkapital von Banken. Im Wesentlichen geht es darum, den Einsatz interner Modelle zu beschränken. Damit berechnen Banken individuell ihre Kreditrisiken, um daraus das erforderliche Eigenkapital abzuleiten. Dem Einsatz dieser internen Modelle werden künftig schrittweise Grenzen gesetzt.

Vorgesehen sind „angemessene Übergangsregelungen, um den Marktteilnehmern ausreichend Zeit zur Anpassung zu geben“, heißt es in einer Erklärung des Rats der Mitgliedstaaten. In Bankengruppen greifen die Eigenkapitalvorgaben zudem nur auf oberster Konzernebene und nicht für jedes Mitgliedsinstitut. Das war dem Vernehmen nach einer der letzten strittigen Punkte und ein wichtiges Anliegen hiesiger Sparkassen- und Bankenverbünde.

In fünf Jahren kommen die Regeln zum „Output Floor“ auf den Prüfstand. Die Kennzahl gibt vor, wie stark Banken bei der Berechnung des Kapitalbedarfs mit ihren individuellen Risikomodellen vom Standardansatz abweichen dürfen. Sie müssen laut Basel-III-Regelwerk in diesem Vergleich eine Quote von 72,5% einhalten. Der Kompromiss solle sicherstellen, dass Banken Risiken „auf konsistente Weise“ messen, wird EU-Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness zitiert.

Finanzbranche atmet auf

In der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) ist von einer guten Balance die Rede. Dort begrüßt man beispielsweise die Handhabung von Finanzierungen für Wohnimmobilien und Unternehmen ohne Kreditrating. Hier sind ebenfalls Übergangsregeln vorgesehen. Davon profitieren vor allem Mittelständler, die häufig auf Bankkredite angewiesen sind, aber vielfach kein Rating einer Ratingagentur haben.

Im Immobilienverband ZIA fällt die Beurteilung durchwachsen aus. Übergansweise Erleichterungen für Wohnimmobilien nimmt man dort erfreut zur Kenntnis – allerdings verbunden mit der Warnung, dass die Finanzierung von Immobilienprojekten leiden werde. Denn für die Finanzierung von Gewerbeobjekten werden sich die Vorschriften deutlicher verschärfen als für Wohnimmobilien.

Einen Kompromiss gefunden haben die Unterhändler auch für den Umgang mit Banken aus Drittstaaten. In diesem Bereich gab es dem Vernehmen nach ebenfalls lange unterschiedliche Vorstellungen. Wollen Banken von außerhalb der EU hier Geschäfte machen, müssen sie künftig eine Niederlassung haben. Sie müssen dabei Mindestanforderungen zu erfüllen.

„Dieses ausgewogene Ergebnis sendet zur richtigen Zeit ein Signal der Stabilität und wird zugleich der Diversität europäischer Kreditinstitute gerecht“, findet Karolin Schriever vom Sparkassenverband DSGV. In vielen Belangen werde den Besonderheiten deutscher Banken und Sparkassen Rechnung getragen. „Die EU setzt den internationalen Rahmen damit vorbildlich um“, so Schriever.

„Ohne Not verwässert“

Anders sieht es Sebastian Mack, Finanzexperte des Berliner Jacques Delors Centre. „Ohne Not verwässert die EU die Basel-Regeln, denn Banken könnten höhere Kapitalanforderungen durchaus verkraften." Diese sähen vor, den Banken „das Kleinrechnen von Risiken durch interne Modelle" zu erschweren. Diese Maßgabe werde in der EU nun allerdings nicht wie vorgesehen ab 2028 voll greifen, „sondern erst deutlich später“.

Damit Banken in anderthalb Jahren mit der Umsetzung beginnen können, müssten „die letzten Detailfragen noch vor der anstehenden Sommerpause geklärt werden“, sagt Daniel Quinten vom Bankenverband BVR federführend für die Deutsche Kreditwirtschaft. Bis Mitte 2026 bekommen die EU-Staaten Zeit, um darüber hinausgehende Vorgaben zur Aufsicht umzusetzen. Das betrifft etwa Eignungsprüfungen für Führungskräfte.

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