Nach Vertrauenskrise

Bankenaufsicht diskutiert Reform von AT1-Anleihen

Um das Vertrauen von Investoren zurückzugewinnen, lotet die Europäische Bankenaufsichtsbehörde aus, AT1-Anleihen zu reformieren.

Bankenaufsicht diskutiert Reform von AT1-Anleihen

Bankenaufsicht diskutiert
Reform von AT1-Anleihen

Marktgremium: Abschreibung löst keine Swap-Zahlung aus

Bloomberg Frankfurt

Nach den Turbulenzen, die die Komplettabschreibung der Additional-Tier-1-Anleihen der Credit Suisse an den Finanzmärkten ausgelöst hat, bemüht sich die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) um Schadensbegrenzung. 

Wie zu hören ist, hat sie in der Branche die Möglichkeiten ausgelotet, das Anlegerinteresse am AT1-Segment wieder zu steigern. Es hatte massiv gelitten, nachdem im Zuge der Credit-Suisse-Rettung Nachrangpapiere im Volumen von rund 17 Mrd. Dollar (15,7 Mrd. Euro) für wertlos erklärt wurden und sich zahlreiche Investoren die Finger verbrannten. 

Die EBA erörterte in diesem Monat nun unter anderem die Idee, dass Banken zur Kapitalschonung zunächst von Dividendenzahlungen absehen müssen, bevor sie einen Verzicht auf AT1-Kupons in Erwägung ziehen können. Auf einer Veranstaltung der Behörde soll auch erwogen worden sein, ausgelassene AT1-Kupons zu einem späteren Zeitpunkt auszuzahlen, anstatt sie ganz zu streichen.

Zur Umsetzung der vorgestellten Ideen müssten auch andere Behörden tätig werden, um bestehende EU-Vorschriften zu ändern, wie eine der mit den Erwägungen vertraute Person anmerkte. Eine Notwendigkeit für solche Schritte sehe die EBA derzeit nicht. Sie habe erst einmal die diesbezügliche Debatte voranbringen wollen. Eine Sprecherin der EBA bestätigte, dass die Institution im Rahmen ihres regelmäßigen Dialogs mit Interessenvertretern eine Veranstaltung durchgeführt habe, bei der auch AT1-Instrumente zur Sprache gekommen seien. Die EBA werde diese Debatte fortsetzen. Sie sei bereit, bei Bedarf im Rahmen ihrer Rolle bei der Überwachung von Kapitalinstrumenten zusätzliche Hinweise zu geben, so die Sprecherin.

CDS-Debatte

Das Marktgremium, das über Zweifelsfälle bei Kreditausfall-Swaps entscheidet, hat am Dienstag erstmals zu der Frage getagt, ob die Abschreibung von AT1-Papieren der Credit Suisse eine CDS-Auszahlung auslöst. Dabei kam das sogenannte Credit Derivatives Determinations Committee (CDDC) zu dem Ergebnis, dass die Abschreibung der AT1-Anleihen der Credit Suisse keine Auszahlung von Kreditausfall-Swaps (CDS) auslöse, die sich auf nachrangige Schuldverschreibungen der Bank beziehen. Das CDDC beschloss, dass die AT1-Anleihen in der Schuldenhierarchie noch unter den nachrangigen Papieren zu verorten sind, die den Swaps zugrunde liegen.

Die AT1-Papiere standen im Mittelpunkt einer hitzigen Marktdebatte, nachdem Hedgefonds CDS gekauft haben, die gegen den Ausfall von anderen nachrangigen Anleihen der Credit Suisse schützen – und darauf spekulierten, dass diese auch im Fall der AT1 zur Auszahlung kommen würden.

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