Neues Meldewesen für Zahlungsverkehrsdaten

Bei der CESOP-Umsetzung drängt die Zeit

Um Steuerbetrug zu bekämpfen, will Brüssel ein neues Meldewesen für Zahlungsverkehrsdaten. Der Zeitplan ist sportlich angelegt.

Bei der CESOP-Umsetzung drängt die Zeit

Auf die Payment-Branche prasselt ein Regulierungsvorhaben nach dem anderen ein. Um den Austausch zwischen EU-Steuerbehörden zu vereinfachen, wurde von Brüssel vor zwei Jahren ein "Aktionsplan zur Eindämmung des Mehrwertsteuerbetrugs" auf den Weg gebracht. Dieser soll den systematischen Austausch von Informationen zwischen den Ländern verbessern bei der Übermittlung von Zahlungsverkehrsdaten. Das politische Ziel ist die Eindämmung von Mehrwertsteuerbetrug, wie er im E-Commerce zugenommen hat.

Stärkere Überwachung bei grenzüberschreitenden Zahlungen

Per Richtlinie wurde die Schaffung des sogenannten Central Electronic System of Payment Information (CESOP) angeordnet – und dieses verpflichtet ab dem 1. Januar 2024 alle EU-Zahlungsdienstleister, unter bestimmten Voraussetzungen bei grenzüberschreitenden Zahlungen die Empfänger stärker zu überwachen und dafür bestimmte Zahlungsdaten eben an das CESOP zu liefern. In Deutschland geschah die Umsetzung in nationales Recht im Rahmen des Jahressteuergesetzes Ende 2022.

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Dabei ist die Umsetzung keine Kleinigkeit, muss doch ein komplett neues Meldewesen für die Datenübermittlung an die nationalen Steuerbehörden aus dem Boden gestampft werden. Eine lange Liste an Detailvorschriften wurde erst im Juni von der EU veröffentlicht. Und während sich die Banken und Payment Service Provider (PSPs) in die Testläufe begeben haben, kam die Kommission Ende November mit einem Update zu den Berichtspflichten ums Eck.

Diese Zusätze haben es in sich, legen sie doch fest, dass Zahlungen nicht mehr so einfach als inländisch eingestuft werden können, womit sie nicht ins CESOP-Reporting gehen müssten. Das lässt sich über die IBANs oder andere "country codes" filtern. Wenn also ein EU-Ausländer von einem deutschen Konto auf ein anderes einen Betrag überweisen will, so fällt das nun nicht mehr automatisch in die Kategorie inländische Überweisung.

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Was sich trivial anhört, bringt in der Praxis aber mehr Komplexität in den Datenhaushalt für das Register, so berichten es einige an der CESOP-Umsetzung beteiligte Spezialisten.

Wie die Berater von DPS berichten, müsse eine Bank in dem Prozess immer erst die nationale Herkunft eines Kunden feststellen, bevor sie eine Transaktion als inländisch deklariere. Das könnte einige Institute vor Probleme stellen, die sich bislang auf das Selektionskriterium ausländische IBAN verlassen haben. Und da nun sehr viel mehr Transaktionen in die Prüfung gehen müssten, könnten viele Systeme hier schnell an ihre Grenzen kommen, warnen die Berater.

Anfang November hatte die EU-Kommission eine Liste aller nationalen Portale der Mitgliedstaaten veröffentlicht. Mit diesen müssen sich die Banken verbinden und ein rechtssicheres Reporting sicherstellen. Anbieter wie die DPS Gruppe stellen dafür einen speziellen "CESOP Compliance Service" bereit.

Umsetzung der Payment-Richtlinie
erfordert neues Meldewesen

Mehr Aufwand für Übermittlung von Zahlungsdaten

bg Frankfurt

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