Berlin erleichtert BaFin Zugriff auf Insourcer

Gesetzentwurf sieht Auslagerungsregister vor

Berlin erleichtert BaFin Zugriff auf Insourcer

bn Frankfurt – Nach dem Wirecard-Skandal verstärkt die Bundesregierung den Zugriff der Finanzaufsicht auf ausgelagerte Geschäftsaktivitäten. Dies geht aus einem Referentenentwurf des Bundesfinanz- und -justizministeriums für ein “Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität” hervor, welcher der Börsen-Zeitung vorliegt.Eine bessere Kontrolle von Insourcern hatte angesichts zunehmender Auslagerungen von Banken an Cloud-Anbieter schon vor dem Kollaps des Dax-Konzerns auf der Agenda gestanden. Die Insolvenz des Zahlungsdienstleisters aus Aschheim hat der Bundesregierung allerdings vor Augen geführt, wie dringlich es ist, die Aktivitäten von Akteuren an der Schnittstelle zu voll regulierten Finanzdienstleistern besser in den Griff zu bekommen.Unter dem Eindruck des Falls Wirecard dürfte dabei die fürs Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz vorgesehene Vorgabe zustande gekommen sein, der zufolge in Drittstaaten ansässige Auslagerungsunternehmen “einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen” haben, der Anordnungen der Finanzaufsicht entgegennimmt. Zudem haben auslagernde Institute im Zuge ihres Risikomanagements demnach ein Auslagerungsregister zu führen, in dem sie “sämtliche wesentlichen und nicht wesentlichen Auslagerungen” erfassen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird außerdem befugt, im Einzelfall Anordnungen gegenüber Auslagerungsunternehmen zu treffen, um Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen oder “Missstände in einem Institut zu verhindern”. Berlin will damit sicherstellen, dass die “Wirksamkeit der Beaufsichtigung der BaFin” infolge von Auslagerungen sowie einer Aufspaltung der Wertschöpfungskette “nicht beeinträchtigt wird”. Dies sei im Geltungsbereich des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes besonders von Bedeutung, “da häufig innovative Unternehmen mit modernen Geschäftsmodellen anzutreffen” seien, die ihre Dienste arbeitsteilig mit weiteren Anbietern auch in Drittstaaten erbringen.Externe Dienstleister seien von modernen Finanzmärkten “nicht mehr wegzudenken”, heißt es an anderer Stelle in dem 122 Seiten starken Dokument. Die Bedeutung, die ihnen bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen zukomme, wachse stetig. “Zugleich verschwimmen dabei immer stärker die Grenzen zwischen beaufsichtigten Finanzinstituten und nicht beaufsichtigten Unternehmen.” Der BaFin war die Kontrolle Wirecards auch deshalb schwergefallen, weil nur die Tochter Wirecard Bank unter ihrer Finanzaufsicht gestanden hatte – die übrigen Teile des Zahlungsabwicklers hatten die Aufseher als Technologiegruppe eingestuft.Nicht zuletzt fasst der Entwurf den Begriff des Auslagerungsunternehmens im Gesetz über das Kreditwesen (KWG) weiter, um sicherzustellen, “dass auch Dienstleister als Auslagerungsunternehmen erfasst werden, welche ihre Dienstleistungen nicht unmittelbar gegenüber einem Institut erbringen, sondern gegenüber einem anderen Auslagerungsunternehmen”. Die Umschreibung diene “als Klarstellung der Reichweite der Befugnisse der BaFin”. Für deren Eingriffsbefugnisse ist es demzufolge “unerheblich, ob es sich um ein beaufsichtigtes oder nicht beaufsichtigtes Unternehmen handelt”.