Bundesjustizministerium will Folgen von AGB-Urteil für Banken abmildern
Berlin will Folgen von AGB-Urteil für Banken abmildern
„Stillschweigende Zustimmung“ soll wieder möglich sein
jsc Frankfurt
Das Bundesjustizministerium bringt neue Regeln für Preiserhöhungen durch Banken ins Spiel: Künftig soll es wieder leichter möglich sein, die Preise für ein Konto zu erhöhen, solange der Kunde nicht aktiv widerspricht, wie aus einem Vorschlag des Ministeriums hervorgeht, welcher der Börsen-Zeitung vorliegt. Mit einem neuen Paragrafen 311d im Bürgerlichen Gesetzbuch soll es möglich sein, „generelle Fiktionsklausen“ in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festzuhalten. Für Banken wäre es leichter, ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden die Preise zu erhöhen („stillschweigende Zustimmung“).
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von April 2021 sind AGB-Klauseln unwirksam, wenn sie die Zustimmung des Kunden „ohne inhaltliche Einschränkung“ voraussetzen (Az. XI ZR 26/20). Eine Fiktionsklausel darf Kunden nicht „unangemessen“ benachteiligen. Seit dem Urteil ist unklar, wie Banken und Sparkassen eine belastbare Fiktionsklausel aufstellen können. In der Praxis bitten Geldhäuser ihre Kunden daher regelmäßig ausdrücklich um Zustimmung, wenn sie die Preise für ein Konto erhöhen – aus Sicht der Kreditwirtschaft ein hoher Aufwand.
Die angedachte Änderung im Gesetz zielt also auf mehr Rechtssicherheit für Fiktionsklauseln. Das Ministerium unter Marco Buschmann (FDP) verweist auf ein „berechtigtes Interesse der Unternehmer daran, dass der Vertragsbestand effizient verwaltet werden kann“. Ob die Vorschläge den Weg ins Gesetz finden, ist aber unklar. Bisher handelt es sich um einen „Regelungsvorschlag“. Einen Referenten- oder Gesetzentwurf gibt es noch nicht.