Urteil gegen Cum-ex-Architekten und Kronzeugen

Cum-ex-Kronzeuge Steck kommt glimpflich davon

Das Landgericht Bonn verurteilte Anwalt Kai-Uwe Steck wegen Steuerhinterziehung zur Bewährung und ordnete die Einziehung von 23,6 Mill. Euro an.

Cum-ex-Kronzeuge Steck kommt glimpflich davon

Kronzeuge kommt glimpflich davon

Früherer Partner von Hanno Berger wegen Cum-ex zu Bewährungsstrafe verurteilt

lee Siegburg

Das Landgericht Bonn hat den auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt Kai-Uwe Steck wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung in fünf Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Da er als Kronzeuge maßgeblich zur Aufklärung des Komplexes beigetragen habe, setzte das Gericht die Strafe jedoch zur Bewährung aus. Zugleich ordnete die 12. Große Strafkammer unter dem Vorsitz von Sebastian Hausen die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 23,6 Mill. Euro an (Az.: 62 KLS 1/24).

Anklage hatte drei Jahre und acht Monate Haft gefordert

Damit blieb die Kammer deutlich hinter der Forderung der Anklage zurück, die auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten plädiert hatte. Die im Laufe des Verfahrens ausgetauschten Anwälte hatten dagegen eine Einstellung des Verfahrens gefordert. Steck, der inzwischen in der Schweiz lebt, darf weiterhin als Anwalt arbeiten. Während der auf drei Jahre angesetzten Bewährung hat ihm das Gericht die jährliche Zahlung von 25.000 Euro auferlegt. Außerdem muss er es den Behörden unverzüglich anzeigen, wenn er seinen Wohnort wechselt.

Der Vorsitzende bezeichnete Steck in der Urteilsbegründung als zentrale Figur des Cum-ex-Skandals. Gemeinsam mit seinem ehemaligen Kanzleipartner, dem Steuerrechtsexperten Hanno Berger, habe er seine Klienten erst in die Lage versetzt, den Fiskus um Millionen zu betrügen. Durch aufwändig orchestrierte Kreisgeschäfte rund um den Dividendenstichtag gelang es Investoren und Banken, sich von deutschen Finanzämtern Steuern erstatten zu lassen, die sie nicht entrichtet hatten. Den durch diese Art von Geschäften entstandenen Steuerschaden beziffern Experten auf mindestens 10 Mrd. Euro.

Weitere Prozesse werden folgen

Berger war bereits 2022 Bonner Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden, später folgte eine weitere Freiheitsstrafe am Landgericht Wiesbaden. Auch Steck steht noch mindestens ein weiterer Cum-ex-Strafprozess bevor, den das Landgericht Bonn abgetrennt hatte. Zudem steht eine Anklage am Landgericht München im Raum.

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