Denkzettel für UBS-Führung
Hohe Boni für die Führung und womöglich hohe Geldstrafen in einem Rechtsstreit – das ist ein Cocktail, mit dem schon viele Großbanken ihre Aktionäre verärgert haben. Nun bekam die Schweizer UBS auf der Generalversammlung den Ärger der Eigner zu spüren. Eine Entlastung fand keine Mehrheit.Von Daniel Zulauf, ZürichDie Aktionäre der Schweizer Großbank UBS haben dem Verwaltungsrat und der Konzernleitung auf der gestrigen Generalversammlung in Basel einen Denkzettel verpasst. 41,6 % der Eigentümer stimmten gegen deren Entlastung. 16,7 % enthielten sich der Stimme, und nur 41,7 % waren dafür, die Manager für deren Arbeit im vergangenen Jahr aus der Verantwortung zu entlassen. Die nötige Mehrheit von 50 % wurde damit klar verfehlt. Es ist nicht das erste Mal, dass die Führung einen Schuss vor den Bug hinnehmen muss. Schon 2007 hatten die Aktionäre den verantwortlichen Organen um den damaligen Präsidenten Marcel Ospel die Décharge versagt.Das Votum war umso deutlicher, als die Präsenz auf der Versammlung mit 76 % der Aktienstimmen sehr hoch war. Ein winziger Teil entfiel auf 1 254 Kleinaktionäre, die sich nach Basel bemühten, um den Erklärungen von Präsident Axel Weber und CEO Sergio Ermotti zu lauschen. Ein gutes Dutzend von ihnen ergriff das Mikrofon, um sich einmal mehr über die hohen Gehälter und Boni zu beklagen. Diese stehen vor dem zuletzt starken Rückgang des Aktienkurses und den hohen finanziellen Risiken im laufenden Rechtsstreit um mutmaßliche Beihilfen zum Steuerbetrug in früheren Jahren in der Tat schräg in der Landschaft. Ein französisches Gericht hatte die UBS im März in erster Instanz zu Strafzahlungen von 4,5 Mrd. Euro verurteilt. Ritt durch die InstanzenDie von dem Gericht beurteilten Fälle gehen auf die Jahre 2004 bis 2011 zurück, weshalb Weber eine persönliche Verantwortung des aktuellen Managements zurückwies. Ungeachtet dessen verteidigte er den eingeschlagenen Kurs, den Streitfall gerichtlich durchzustehen und die inzwischen auch in Frankreich bestehende Möglichkeit einer außergerichtlichen Vergleichslösung ohne Schuldeingeständnis auszuschlagen. Eine solche Einigung sei in einer für die Aktionäre akzeptablen Form gar nicht möglich gewesen.UBS-Chefjurist Markus Diethelm ließ in seinen Ausführungen zu dem Fall auch durchblicken, auf welcher Grundlage sich die Bank weiter verteidigen will. 2004 hatte die EU mit Drittstaaten wie der Schweiz ein Zinsbesteuerungsabkommen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung geschlossen. Die UBS wird sich auf den Standpunkt stellen, dass für die vielen in dem Abkommen verbliebenen Steuerschlupflöcher die EU in ihrer Gesamtheit verantwortlich war und eine französische Einzelposition deshalb nicht vertretbar ist.Der US-Stimmrechtsberater ISS hatte seinen Kunden im Vorfeld der Generalversammlung empfohlen, dem Management die Entlastung zu verweigern. Dies würde mögliche rechtliche Schritte gegen die Leitungsorgane der Bank zu einem späteren Zeitpunkt vereinfachen. Für viele Aktionäre scheint die Verweigerung der Entlastung tatsächlich ein eher formeller Vorgang zu sein. Ein Indiz waren die hohen Stimmenanteile, mit denen die zehn zur Wiederwahl angetretenen Verwaltungsräte in ihren Ämtern bestätigt wurden. Die Zustimmungsraten bewegten sich zwischen 92 % und 98 %.Viele Kleinaktionäre monierten in ihren Redebeiträgen die Gehälter der Führung. Mit einem Gehalt von 14,1 Mill. sfr war Ermotti 2018 der bestbezahlte Manager der Schweiz. Weber schaffte es mit einem Gehalt von 6 Mill. sfr zum höchstbezahlten Verwaltungsratspräsidenten Europas. Er betonte zwar, man sei auch im Verwaltungsrat nicht zufrieden mit dem Aktienkurs – bei den Aktionären kam das aber offenbar nicht an. In der Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht sagten 20 % nein. Und in der verbindlichen Abstimmung zur Genehmigung der 2018 ausbezahlten Boni betrug der Neinstimmenanteil 19 %.