Deutsche-Bank-Razzia geht in die Verlängerung
bn Frankfurt – Die Großrazzia bei der Deutschen Bank hat am Freitag angedauert und die Krise der größten Bank hierzulande verschärft. Während die Durchsuchungen anhielten, meldete die Nachrichtenagentur Reuters unter Berufung auf einen Insider, die Strafverfolger hätten die Büros sämtlicher Vorstandsmitglieder durchsucht – zunächst war nur klar gewesen, dass unter den durchsuchten Räumen auch einzelne Vorstandsbüros waren.Gefährlich werden dürfte die Untersuchung Chief Regulatory Officer Sylvie Matherat. Doch auch Vorstandschef Christian Sewing könnte in den Fokus rücken. Er zeichnete von Januar bis Juni 2015 im Vorstand für Legal, Incident Management Group sowie Group Audit verantwortlich übernahm danach bis zu seiner Berufung auf den Posten des Vorstandschefs die Zuständigkeit für den Unternehmensbereich Privat- und Firmenkundenbank inklusive des Wealth Managements. Die Vorgänge, für die sich die Strafverfolger interessieren, spielten sich zwischen 2013 und 2018 im internationalen Wealth Management ab. Vor diesem Hintergrund gewinnt die am Dienstag anstehende Sitzung des Aufsichtsrats Brisanz. Gast bei der DurchsuchungWie derweil ein Fed-Sprecher Reuters bestätigte, war während der Durchsuchung am Donnerstag Randal Quarles zu Besuch bei Deutsche-Bank-Chef Sewing. Der für die Bankenregulierung zuständige Vize-Gouverneur der US-Notenbank sei in Frankfurt gewesen, um sich mit Aufsehern und in den USA aktiven Banken zu treffen. “Geldwäsche ist ein krimineller Akt”, sagte unterdessen in Berlin eine Sprecherin des Finanzministeriums am Freitag. Dieses Thema werde von der Regierung in Verbindung mit internationalen Partnern seit geraumer Zeit vorangetrieben und habe einen wichtigen Rang. Zu den Ermittlungen bei der Deutschen Bank könne sie sich nicht äußern und diese nicht bewerten.Das findet indes bei Juristen statt. So weist Christine Varga-Zschau, Beauftragte für Geldwäsche bei der Kanzlei Rödl & Partner, darauf hin, dass der Bank aufsichtlich nun “nicht unerhebliche Geldbußen” auf Grundlage des Geldwäschegesetzes drohen. Im Falle von Kreditinstituten könne dies auf Bußen von 5 Mill. Euro oder 10 % des Umsatzes des letzten festgestellten Jahresabschlusses, wobei jeweils der höhere Betrag zu Buche schlage, hinauslaufen. Die Deutsche Bank nahm 2017 knapp 26,5 Mrd. Euro ein. Ein 2,6 Mrd. Euro schweres Bußgeld wäre somit theoretisch möglich.Zudem veröffentlichen die zuständigen Aufsichtsbehörden, in diesem Fall die BaFin, ihre wegen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz erlassenen Maßnahmen und Sanktionen, wie Varga-Zschau sagt. Dies komme einer Prangerwirkung gleich, was dem Ruf eines Instituts im hohen Maße schade. Die Reputation der Deutschen Bank hat allerdings schon Schaden genommen. Wegen Defiziten in der Geldwäschebekämpfung hatte die BaFin schon 2015 eine Rekordstrafe von 40 Mill. Euro gegen Deutschlands größtes Kreditinstitut verhängt. Weil sie mit den Fortschritten der Deutschen Bank haderte, setzte sie im September einen Sonderbeauftragten im Institut ein. KYC und KYCCVarga-Zschau zufolge könnte der Deutschen Bank infolge des Prinzips “Kenne die Kunden deines Kunden” (Know Your Customer’s Customer, KYCC) zudem Ungemach drohen im Fall der in einen umfangreichen Geldwäscheskandal verwickelten Danske Bank. Die Deutsche Bank war für das dänische Institut jahrelang als Korrespondenzbank tätig – auch, als etwa der Wettbewerber J.P. Morgan seine Geschäftsbeziehung längst gekappt hatte. Das KYCC-Prinzip erweitere die Pflichten zur Kundenidentifikation (KYC), so dass auch zu prüfen sei, mit wem die Kunden ihre Geschäfte tätigten und ihre Geldmittel erhielten, hält Varga-Zschau fest: “Faktisch handelt es sich bei dem KYCC-Prinzip um eine Verschärfung der geltenden Bestimmungen hin zu einer Customer Due Diligence, welche im Geschäftsverkehr zum Beispiel mit den USA aufgrund der bereits geltenden Bestimmungen dort voll zum Tragen kommt.”Werde gegen die entsprechenden Bestimmungen verstoßen, so habe das grundsätzlich dieselben Rechtsfolgen, als wenn gegen die KYC-Prinzipien verstoßen werde – hohe Geldbußen. Um mit dem Risiko der Einschleusung illegaler Gelder umzugehen, müssen Institute demnach nicht nur die wirtschaftliche Aktivität ihrer unmittelbaren Kunden durchleuchten, sondern auch deren Kunden und Nutznießer überprüfen, wie Varga-Zschau festhält.—– Personen Seite 12