Deutsche Bank vergleicht sich auch mit Bayern-Invest

Börsen-Zeitung, 19.4.2016 bn Frankfurt - Bei der zwischen der Deutschen Bank und der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) in der vergangenen Woche geschlossenen Vereinbarung über eine freiwillige Sonderprüfung ist die Bayern-Invest...

Deutsche Bank vergleicht sich auch mit Bayern-Invest

bn Frankfurt – Bei der zwischen der Deutschen Bank und der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) in der vergangenen Woche geschlossenen Vereinbarung über eine freiwillige Sonderprüfung ist die Bayern-Invest Kapitalverwaltungsgesellschaft mit von der Partie. Dies zeigt der am Montag im Bundesanzeiger publizierte Wortlaut. Demzufolge strengte die DSW im September vergangenen Jahres “in Vertretung der Aktionärin Bayern-Invest Kapitalverwaltungsgesellschaft” beim Landgericht Frankfurt ein gerichtliches Verfahren an, um die Sonderprüfung durchzusetzen. Ein Sprecher der Bayern-Invest war am Montagnachmittag telefonisch nicht zu erreichen.Der Vereinbarung zufolge dürfen zudem solche Informationen, “deren Bekanntwerden der Deutsche Bank AG oder einem mit ihr verbundenden Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zufügen könnte, nicht in den Prüfungsbericht aufgenommen werden”. Diesen wird die Bank auf ihrer Website veröffentlichen. Die Bank kann dabei “nach billigem Ermessen” vom Sonderprüfer BDO verlangen, solche Informationen nicht in den Bericht aufzunehmen oder sie aus dem Entwurf des Berichts zu streichen, wie es weiter heißt. Für die Sonderprüfung, die Erstellung des Berichts und für damit verbundene Maßnahmen stellt die Bank netto 400 000 Euro bereit.