Basel III

Die Kryptofrage bleibt ungelöst

Die Frage, ob die Bankenaufsicht Kryptoassets gesondert behandeln muss, lässt die EU-Kommission fürs Erste offen. Favorit ist ein Konzept der „Embeded Supervision“.

Die Kryptofrage bleibt ungelöst

bn  Frankfurt – Wer sich im Zuge des Abschlusses von Basel III neue Richtlinien der EU-Kommission für die regulatorische Behandlung von Kryptoassets erhofft hat, den enttäuscht die Brüsseler Behörde – und zwar mit Verweis auf den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht. Da das globale Aufsichtsgremium sich erst seit kurzem mit der Frage befasse, ob eine gesonderte Behandlung solcher Bilanzpositionen entwickelt werden sollte und wie diese aussehen könne, „war es nicht möglich, spezifische Maßnahmen zu diesem Thema in diesen Vorschlag aufzunehmen“, schreibt die Kommission. Stattdessen findet sich im gut 100 Seiten starken Dokument der Vorschlag, die Kommission zu ermächtigen, eine gesonderte Behandlung für Kryptoassets in der EU, welcher die Arbeit des Baseler Ausschusses berücksichtigt, per delegiertem Rechtsakt nachzureichen.

In den vergangenen Jahren hätten die Finanzmärkte einen rapiden Anstieg der Geschäfte mit Kryptowerten und ein zunehmendes Engagement von Finanzinstituten beobachtet, schreibt die Kommission in ihrem Vorschlag zur Umsetzung von Basel III. Zwar hätten Kryptoassets bestimmte Merkmale mit traditionellen Finanzaktiva gemein, einige wichen aber deutlich davon ab. Daher sei unklar, ob das bestehende Regelwerk die Risiken von Kryptoassets angemessen erfasse.

Nachdem die Kommission im vergangenen Jahr ein digitales Finanzpaket auf den Weg gebracht hatte, verliert ihr Ruf als Vorreiterin bei der Regulierung von Kryptoassets nun vorerst ein wenig an Glanz. Je näher ein Projekt an einer Zahlungsfunktion sei, umso stärker sollte es reguliert werden, erläuterte Jan Ceyssens, Leiter des Referats digitales Finanzwesen der Generaldirektion für Finanzstabilität und Kapitalmärkte, der Börsen-Zeitung damals die Vorgaben des Regelwerks. Zwar würden mit Blick auf Kryptowährungen auf der einen Seite häufig Geldwäschevorwürfe laut. Andererseits aber seien Kryptoverwahrungsentgelte im Vergleich zu Bargeld sehr viel einfacher zu regulieren, da entsprechende Transaktionen im Nachhinein nachvollziehbar seien, erläuterte er. Die Kommission favorisiere in diesem Punkt ein Konzept der „Embedded Supervision“, demzufolge die Aufsicht zu praktisch jedem Knoten eines Distributed Ledger Zugang habe.

Carolyn Rogers, Generalsekretärin des Baseler Ausschusses, hat Vorhaltungen, den Aufsehern schwebten für die aufsichtliche Behandlung von Kryptoassets prohibitiv hohe Anforderungen an deren Eigenkapitalunterlegung vor, auf einer Konferenz unlängst mit dem Hinweis auf die hohe Volatilität von Kryptowährungen gekontert.

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