Duet-Manager in Bonn verurteilt
Brite wegen Cum-ex-Fonds von Varengold verurteilt
Zwei Jahre auf Bewährung – Kritik an Anklägern
ak Bonn
Ein früherer Back-Office-Manager des Londoner Assetmanagers Duet ist wegen Cum-ex-Geschäften vom Landgericht Bonn zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Die 9. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Frederik Glasner sprach den Angeklagten S. am Dienstag der Beihilfe zur schweren Steuerhinterziehung schuldig und folgte mit dem Strafmaß der Forderung der Staatsanwaltschaft. Außerdem muss er 60.000 Euro zahlen.
Duet hatte im Jahr 2010 für die Hamburger Varengold Investment AG den Cum-ex-Fonds Caerus II aufgelegt, in den reiche Privatanleger investiert waren. So hatte allein der Drogerieunternehmer Erwin Müller sich mit 50 Mill. Euro beteiligt. Der Fonds, der mit großvolumigen Kurzfristkrediten von SEB, Maple Bank und Investec gehebelt worden war, hatte für einen Steuerschaden von 92 Mill. Euro gesorgt, weil mittels abgesprochener Aktiengeschäfte rund um den Dividendenstichtag zuvor nicht gezahlte Kapitalertragsteuer von den Finanzbehörden erstattet worden war.
Der Angeklagte sei im Gegensatz zu anderen in Bonn verurteilten Cum-ex-Tätern keine zentrale Figur wie der ehemalige Steueranwalt Hanno Berger oder die im Pilotverfahren 2020 verurteilten britischen Cum-ex-Strukturierer gewesen, habe sich aber dennoch schuldig gemacht, sagte Glasner in seiner Urteilsbegründung. S. hatte 2009 bei einem für die Münchener Fondsgesellschaft Avana konzipierten Cum-ex-Fonds zunächst nur Trades nach genauer Anweisung ausgeführt, war bei dem Caerus-Fonds für die Varengold Investment AG ein Jahr später jedoch stärker in die Planung und Umsetzung eingebunden gewesen. Strategische Entscheidungen habe S. allerdings an keiner Stelle getroffen, hob der Richter hervor. Der mögliche Rechtsbruch sei ihm aber bewusst gewesen. In dem Verfahren hatten Beteiligte wie der frühere Vorgesetzte von S. bei Duet, Hanno Bergers ehemaliger Kanzleipartner, der Varengold beraten hatte, sowie ein Ex-Varengold-Manager umfassend ausgesagt. Der Prozess gegen höherrangige Duet-Manager folgt noch.
Kritik übte der Vorsitzende Richter an der „rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung“. Nach einer kurzen U-Haft des Angeklagten im Herbst 2021 sei die Tat ausermittelt gewesen, die Anklage hätte spätestens im April 2022 vorliegen müssen, so Glasner. Tatsächlich kam die Anklageschrift erst Ende September 2022 beim Landgericht an. Zwei Monate der Strafe seien daher als vollstreckt anzusehen. Die zuständige Staatsanwaltschaft Köln äußerte sich auf Anfrage am Dienstag dazu nicht. Strafmildernd wirkte sich neben dem Geständnis von S. zu Beginn des Prozesses im März nach Angaben der Kammer auch das nicht vorhandene Eigeninteresse des Angeklagten aus. Der hatte für 2010 einen Bonus von insgesamt 154.000 britischen Pfund erhalten. Laut Glasner erscheine das im Vergleich zu den Profiten der übrigen Cum-ex-Akteure wie „Peanuts“. Die Duet-Chefs hauten dabei auch die übrigen Beteiligten übers Ohr und kassierten mit 27 Mill. Euro deutlich mehr als die anderen. Glasner kommentierte wie folgt: „So stimmt es vielleicht, was schon öfter über den Cum-ex-Markt behauptet wurde: Jeder bescheißt jeden.“
An diesem Text wurden am 6. Juni 2023 um 15.06 Uhr Änderungen vorgenommen.